Mindestens ein Jahr je Staffel
Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Ein Abstand unter 12 Monaten ist nicht zulässig; der Rechner weist solche Eingaben zurück.
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Legen Sie Ausgangsmiete, Abstand und Erhöhung fest. Der Rechner erstellt den Staffelplan mit Datum und Geldbeträgen, summiert die Mehreinnahmen und prüft auf Wunsch jede Staffel gegen die Mietpreisbremse.
Mietstaffeln nach § 557a BGB als Geldbeträge
Erhöhung als Euro-Betrag
Miete Staffel n = Miete Staffel n−1 + Erhöhungsbetrag
Erhöhung in Prozent
Miete Staffel n = Miete Staffel n−1 × (1 + Prozentsatz ÷ 100)
Jede Staffel wird auf volle Cent gerundet und als Geldbetrag ausgewiesen, denn § 557a Abs. 1 BGB verlangt die jeweilige Miete oder Erhöhung in Euro. Die nächste Staffel baut auf dem gerundeten Betrag auf.
Mehreinnahmen
Summe über alle Staffeln: (Miete Staffel n − Ausgangsmiete) × Monate je Staffel
Ausgangsmiete 850,00 € für 70 m² ab 01.01.2027, Erhöhung um 25,00 € alle 12 Monate, drei Staffeln.
| Ab | Miete | €/m² | Mehr als Ausgangsmiete |
|---|---|---|---|
| 01.01.2027 | 850,00 € | 12,14 € | – |
| 01.01.2028 | 875,00 € | 12,50 € | 25,00 € |
| 01.01.2029 | 900,00 € | 12,86 € | 50,00 € |
| 01.01.2030 | 925,00 € | 13,21 € | 75,00 € |
Mehreinnahmen in 48 Monaten: (25 + 50 + 75) € × 12 = 1.800,00 €.
Eine Staffelmiete legt alle Erhöhungen schon bei Vertragsschluss fest. Damit sie wirksam ist, muss der Plan einige Vorgaben erfüllen.
Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Ein Abstand unter 12 Monaten ist nicht zulässig; der Rechner weist solche Eingaben zurück.
Der Vertrag nennt für jede Staffel die neue Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag. Ein Prozentsatz allein reicht nicht; der Rechner rechnet Prozentwerte in Euro um.
Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.
Der Rechner bildet § 557a BGB in der am 26.09.2026 geltenden Fassung ab (Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)).
Der Rechner und das Formulierungsbeispiel dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob eine Staffelmietvereinbarung wirksam ist, hängt vom gesamten Mietvertrag und vom Einzelfall ab. Prüfen Sie Eingaben und Ergebnis, bevor Sie den Plan verwenden.
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