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Staffelmiete-Rechner
Staffelplan in Euro erstellen

Legen Sie Ausgangsmiete, Abstand und Erhöhung fest. Der Rechner erstellt den Staffelplan mit Datum und Geldbeträgen, summiert die Mehreinnahmen und prüft auf Wunsch jede Staffel gegen die Mietpreisbremse.

  • Staffeln in Euro oder Prozent
  • Mietpreisbremse je Staffel
  • Muster zum Kopieren

Staffelplan berechnen

Mietstaffeln nach § 557a BGB als Geldbeträge

Für die Anzeige in €/m² und die Prüfung der Mietpreisbremse.

Ab diesem Tag gilt die Ausgangsmiete.

Mindestens 12 Monate je Staffel.

Erhöhung je Staffel

Fester Euro-Betrag, um den die Miete je Staffel steigt.

Erhöhungsschritte nach der Ausgangsmiete.

Mietpreisbremse prüfen (optional)

Zum Beispiel aus dem örtlichen Mietspiegel. So ermitteln Sie den Wert

So rechnet der Staffelmiete-Rechner

Formeln

Erhöhung als Euro-Betrag

Miete Staffel n = Miete Staffel n−1 + Erhöhungsbetrag

Erhöhung in Prozent

Miete Staffel n = Miete Staffel n−1 × (1 + Prozentsatz ÷ 100)

Jede Staffel wird auf volle Cent gerundet und als Geldbetrag ausgewiesen, denn § 557a Abs. 1 BGB verlangt die jeweilige Miete oder Erhöhung in Euro. Die nächste Staffel baut auf dem gerundeten Betrag auf.

Mehreinnahmen

Summe über alle Staffeln: (Miete Staffel n − Ausgangsmiete) × Monate je Staffel

Beispielrechnung

Ausgangsmiete 850,00 € für 70 m² ab 01.01.2027, Erhöhung um 25,00 € alle 12 Monate, drei Staffeln.

AbMiete€/m²Mehr als Ausgangsmiete
01.01.2027850,00 €12,14 €–
01.01.2028875,00 €12,50 €25,00 €
01.01.2029900,00 €12,86 €50,00 €
01.01.2030925,00 €13,21 €75,00 €

Mehreinnahmen in 48 Monaten: (25 + 50 + 75) € × 12 = 1.800,00 €.

Die wichtigsten Regeln zur Staffelmiete

Eine Staffelmiete legt alle Erhöhungen schon bei Vertragsschluss fest. Damit sie wirksam ist, muss der Plan einige Vorgaben erfüllen.

Mindestens ein Jahr je Staffel

Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Ein Abstand unter 12 Monaten ist nicht zulässig; der Rechner weist solche Eingaben zurück.

Beträge in Euro ausweisen

Der Vertrag nennt für jede Staffel die neue Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag. Ein Prozentsatz allein reicht nicht; der Rechner rechnet Prozentwerte in Euro um.

Kündigungsverzicht höchstens vier Jahre

Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.

Rechtsgrundlage: § 557a BGB

  • Abs. 1Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden. Die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung ist in einem Geldbetrag auszuweisen.
  • Abs. 2Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit sind Erhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen.
  • Abs. 3Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden.
  • Abs. 4Die Mietpreisbremse (§§ 556d bis 556g BGB) gilt für jede Staffel. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Staffel fällig wird. Eine in einer früheren Staffel wirksam begründete Miethöhe bleibt erhalten.
  • Abs. 5Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam.

Der Rechner bildet § 557a BGB in der am 26.09.2026 geltenden Fassung ab (Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)).

Häufige Fragen zur Staffelmiete

Wie berechne ich eine Staffelmiete?
Sie legen die Ausgangsmiete, den Abstand der Staffeln und die Erhöhung je Staffel fest. Bei einem festen Betrag addieren Sie ihn zur jeweils vorherigen Miete, bei einem Prozentsatz multiplizieren Sie die vorherige Miete mit (1 + Prozentsatz ÷ 100) und runden auf Cent. Beispiel: 850,00 € mit 25,00 € je Staffel ergibt 875,00 €, 900,00 € und 925,00 €.
Wie lange muss eine Staffel mindestens gelten?
Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557a Abs. 2 Satz 1 BGB). Zwischen zwei Staffeln müssen also mindestens 12 Monate liegen. Längere Abstände sind möglich.
Darf ich die Staffelerhöhung in Prozent vereinbaren?
Der Vertrag muss die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung als Geldbetrag ausweisen (§ 557a Abs. 1 BGB). Eine Staffel, die nur einen Prozentsatz nennt, erfüllt diese Vorgabe nicht. Sie können intern in Prozent planen, in den Vertrag gehören aber Euro-Beträge. Der Rechner rechnet Prozentwerte entsprechend um.
Gilt die Mietpreisbremse für jede Staffel?
Ja. In Gebieten mit Mietpreisbremse darf jede Staffel die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Maßgeblich ist die Vergleichsmiete zu dem Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Staffel fällig wird. Eine in einer früheren Staffel wirksam begründete Miethöhe bleibt erhalten (§ 557a Abs. 4 BGB).
Kann ich während einer Staffelmiete zusätzlich erhöhen?
Grundsätzlich nein. Während der Laufzeit der Staffelmiete sind Erhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 Satz 2 BGB), also weder eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete noch eine Modernisierungsmieterhöhung nach §§ 559 bis 559b BGB. Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen nach § 560 BGB sind davon nicht erfasst. Ob eine Erhöhung nach § 559e BGB (Heizungsanlage) während der Staffel möglich ist, ist umstritten, weil der Wortlaut sie nicht nennt. Der Regierungsentwurf vom 29.04.2026 (Bundestagsdrucksache 21/6807) sieht vor, den Ausschluss ausdrücklich auf Erhöhungen nach § 559e BGB zu erstrecken. Beschlossen ist das noch nicht.
Wie lange kann ein Kündigungsverzicht vereinbart werden?
Das Kündigungsrecht des Mieters kann bei einer Staffelmiete für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig (§ 557a Abs. 3 BGB). Auch bei einem länger laufenden Staffelplan darf der Verzicht diesen Zeitraum nicht überschreiten.
Was gilt nach der letzten Staffel?
Die zuletzt vereinbarte Miete gilt weiter. Der Ausschluss der Erhöhungen nach §§ 558 bis 559b BGB besteht nur während der Laufzeit der Staffelmiete. Danach kommen Erhöhungen nach den allgemeinen Regeln in Betracht, etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete mit den dafür geltenden Fristen und der Kappungsgrenze.

Haftungshinweis

Der Rechner und das Formulierungsbeispiel dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob eine Staffelmietvereinbarung wirksam ist, hängt vom gesamten Mietvertrag und vom Einzelfall ab. Prüfen Sie Eingaben und Ergebnis, bevor Sie den Plan verwenden.

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