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Mietpreisrechner
Vergleichsmiete schätzen
Schätzen Sie einen bundesweiten Modellwert nach Stadtgröße für Ihre Kaltmiete und prüfen Sie mögliche Grenzen für Neuvermietung oder Mieterhöhung – direkt, kostenlos und ohne Anmeldung.
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Mietpreis berechnen
Bundesweiten Modellwert nach Stadtgröße schätzen
Wichtiger Hinweis
Bundesweiter Modellwert nach Stadtgröße, Datenstand 2024/25. Mietspiegel prüfen.
Zusätzliche Merkmale (optional)
So funktioniert der Mietpreisrechner
Orientierung nach Stadtgröße
Der Rechner berechnet einen bundesweiten Modellwert nach Stadtgröße und kombiniert ihn mit Lage, Ausstattung, Baujahr und Wohnfläche. Er greift nicht auf Ihren lokalen Mietspiegel zu.
Mietpreisbremse
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Faktoren für die Mietpreisberechnung
Wertsteigernde Faktoren
- Neubau oder umfassend saniert
- Gehobene Ausstattung (Parkett, Fußbodenheizung)
- Balkon, Terrasse oder Garten
- Einbauküche vorhanden
- Aufzug im Gebäude
- Gute bis sehr gute Wohnlage
- Energieeffizienzklasse A oder B
Wertmindernde Faktoren
- Altbau ohne Sanierung
- Einfache Ausstattung
- Kein Balkon
- Erdgeschoss ohne Gartennutzung
- Schlechte Wohnlage (Lärm, Verkehr)
- Niedriger Energiestandard
- Durchgangszimmer
Hinweis zur Berechnung
Dieser Rechner liefert einen bundesweiten Modellwert nach Stadtgröße zur ersten Orientierung. Für eine belastbare Begründung sollten Sie den aktuellen Mietspiegel Ihrer Gemeinde heranziehen oder einen Sachverständigen beauftragen.
Berechnungsgrundlage
Bundesweite Modellwerte nach Stadtgröße
Der Rechner verwendet einen bundesweiten Modellwert nach Stadtgröße. Hier sehen Sie die zugrunde gelegten Basiswerte:
| Stadtgröße | Ø Kaltmiete/m² |
|---|---|
| Metropole (> 500.000 EW) | 16,50 € |
| Großstadt (100.000–500.000 EW) | 12,50 € |
| Mittelstadt (20.000–100.000 EW) | 9,50 € |
| Kleinstadt (5.000–20.000 EW) | 7,50 € |
| Ländlicher Raum (< 5.000 EW) | 6,50 € |
Bundesweite Modellwerte nach Stadtgröße, Datenstand 2024/2025. Keine lokalen Mietspiegelwerte.
Modell-Faktoren
| Erstbezug nach 2014 | +15% |
| Gehobene Ausstattung | +15% |
| Luxus-Ausstattung | +35% |
| Gute Lage | +15% |
| Wohnfläche unter 40 m² | +15% |
Zusatzmerkmale
| Balkon/Terrasse | +5% |
| Einbauküche | +8% |
| Aufzug | +3% |
| Gartennutzung | +6% |
| Kürzlich saniert | +10% |
Mietpreis berechnen: Alles zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der zentrale Bezugspunkt für Mieterhöhungen und die Mietpreisbremse. Sie bezeichnet die Miete, die in einer Gemeinde für vergleichbare Wohnungen üblich ist. Vergleichbar bedeutet: ähnliche Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
Die Vergleichsmiete basiert auf den in den letzten sechs Jahren vereinbarten oder geänderten Mieten für vergleichbaren Wohnraum. Sie ist im § 558 BGB geregelt und dient als Obergrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen.
Der Mietspiegel als wichtigste Quelle
Die wichtigste Quelle zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der Mietspiegel. Man unterscheidet:
- Qualifizierter Mietspiegel: Nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, wird von der Gemeinde anerkannt
- Einfacher Mietspiegel: Übersicht über ortsübliche Mieten ohne strenge wissenschaftliche Methodik
Nicht alle Gemeinden haben einen Mietspiegel. In diesem Fall können Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder Mietdatenbanken herangezogen werden.
Die Mietpreisbremse
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt die Mietpreisbremse. Sie begrenzt die Miete bei Neuvermietungen auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Bundesländer legen fest, in welchen Gemeinden die Mietpreisbremse gilt.
Ausnahmen von der Mietpreisbremse:
- Neubauten (Erstbezug nach 1. Oktober 2014)
- Umfassend modernisierte Wohnungen
- Wenn die Vormiete bereits höher war
- Möblierte Wohnungen (teilweise)
Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete
Bei bestehenden Mietverhältnissen kann der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Dabei gelten folgende Regeln:
- Kappungsgrenze: Maximal 20% Erhöhung innerhalb von 3 Jahren (in angespannten Märkten: 15%)
- Begründung: Die Erhöhung muss mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten begründet werden
- Textform: Das Erhöhungsverlangen muss schriftlich erfolgen
- Zustimmungsfrist: Der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit
Tipps für Vermieter
Als Vermieter sollten Sie bei der Mietpreisgestaltung folgende Punkte beachten:
- Prüfen Sie, ob in Ihrer Gemeinde ein Mietspiegel existiert
- Informieren Sie sich, ob die Mietpreisbremse gilt
- Dokumentieren Sie wertsteigernde Merkmale Ihrer Wohnung
- Berechnen Sie alle relevanten Zu- und Abschläge korrekt
- Lassen Sie bei Unsicherheit eine professionelle Mietwertermittlung durchführen
Fazit
Die Ermittlung des richtigen Mietpreises ist entscheidend für eine erfolgreiche Vermietung. Mit unserem kostenlosen Mietpreisrechner erhalten Sie eine erste Orientierung. Für eine belastbare Mietpreisermittlung empfehlen wir, den lokalen Mietspiegel heranzuziehen oder einen Sachverständigen zu beauftragen.
Häufige Fragen zum Mietpreisrechner
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Mietpreis und Vergleichsmiete
Wie berechne ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
Was ist die Mietpreisbremse und wo gilt sie?
Wie oft darf ich die Miete erhöhen?
Was ist die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen?
Wie ermittle ich den richtigen Mietpreis ohne Mietspiegel?
Kaltmiete oder Warmmiete – was zählt für den Mietpreisrechner?
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