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Ermitteln Sie kostenlos die ortsübliche Vergleichsmiete und prüfen Sie, ob die Mietpreisbremse greift.

Mietpreis berechnen

Ermitteln Sie die ortsübliche Vergleichsmiete

Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner liefert eine Schätzung basierend auf Durchschnittswerten. Für rechtssichere Mietpreise nutzen Sie den offiziellen Mietspiegel Ihrer Gemeinde.

So funktioniert der Mietpreisrechner

Ortsübliche Vergleichsmiete

Die Vergleichsmiete basiert auf dem lokalen Mietspiegel und berücksichtigt Faktoren wie Lage, Ausstattung, Baujahr und Wohnfläche.

Mietpreisbremse

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Faktoren für die Mietpreisberechnung

Wertsteigernde Faktoren

  • Neubau oder umfassend saniert
  • Gehobene Ausstattung (Parkett, Fußbodenheizung)
  • Balkon, Terrasse oder Garten
  • Einbauküche vorhanden
  • Aufzug im Gebäude
  • Gute bis sehr gute Wohnlage
  • Energieeffizienzklasse A oder B

Wertmindernde Faktoren

  • Altbau ohne Sanierung
  • Einfache Ausstattung
  • Kein Balkon
  • Erdgeschoss ohne Gartennutzung
  • Schlechte Wohnlage (Lärm, Verkehr)
  • Niedriger Energiestandard
  • Durchgangszimmer

Hinweis zur Berechnung

Dieser Rechner liefert eine Orientierung basierend auf Durchschnittswerten. Für eine rechtssichere Mietpreisermittlung sollten Sie den lokalen Mietspiegel Ihrer Gemeinde heranziehen oder einen Sachverständigen beauftragen.

Berechnungsgrundlage

Durchschnittliche Mietpreise 2024/2025

Die Basispreise variieren stark nach Region. Hier ein Überblick nach Stadtgröße:

StadtgrößeØ Kaltmiete/m²
Metropolen (> 1 Mio. EW)14,00 - 20,00 €
Großstädte (100.000 - 1 Mio. EW)10,00 - 14,00 €
Mittelstädte (20.000 - 100.000 EW)7,50 - 10,00 €
Kleinstädte & ländlicher Raum5,50 - 7,50 €

Quelle: Empirica-Preisdatenbank, Immobilienverbände (Stand 2024)

Zuschläge

Neubau (nach 2015)+15-25%
Gehobene Ausstattung+10-20%
Balkon/Terrasse+3-5%
Einbauküche+2-4%
Gute Lage+5-15%

Abschläge

Altbau (vor 1950)-5-15%
Einfache Ausstattung-10-20%
Ohne Balkon-2-3%
Schlechte Lage-5-15%
Erdgeschoss (ohne Garten)-3-5%

Mietpreis berechnen: Alles zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der zentrale Bezugspunkt für Mieterhöhungen und die Mietpreisbremse. Sie bezeichnet die Miete, die in einer Gemeinde für vergleichbare Wohnungen üblich ist. Vergleichbar bedeutet: ähnliche Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.

Die Vergleichsmiete basiert auf den in den letzten sechs Jahren vereinbarten oder geänderten Mieten für vergleichbaren Wohnraum. Sie ist im § 558 BGB geregelt und dient als Obergrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen.

Der Mietspiegel als wichtigste Quelle

Die wichtigste Quelle zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der Mietspiegel. Man unterscheidet:

  • Qualifizierter Mietspiegel: Nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, wird von der Gemeinde anerkannt
  • Einfacher Mietspiegel: Übersicht über ortsübliche Mieten ohne strenge wissenschaftliche Methodik

Nicht alle Gemeinden haben einen Mietspiegel. In diesem Fall können Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder Mietdatenbanken herangezogen werden.

Die Mietpreisbremse

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt die Mietpreisbremse. Sie begrenzt die Miete bei Neuvermietungen auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Bundesländer legen fest, in welchen Gemeinden die Mietpreisbremse gilt.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse:

  • Neubauten (Erstbezug nach 1. Oktober 2014)
  • Umfassend modernisierte Wohnungen
  • Wenn die Vormiete bereits höher war
  • Möblierte Wohnungen (teilweise)

Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete

Bei bestehenden Mietverhältnissen kann der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Kappungsgrenze: Maximal 20% Erhöhung innerhalb von 3 Jahren (in angespannten Märkten: 15%)
  • Begründung: Die Erhöhung muss mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten begründet werden
  • Textform: Das Erhöhungsverlangen muss schriftlich erfolgen
  • Zustimmungsfrist: Der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit

Tipps für Vermieter

Als Vermieter sollten Sie bei der Mietpreisgestaltung folgende Punkte beachten:

  • Prüfen Sie, ob in Ihrer Gemeinde ein Mietspiegel existiert
  • Informieren Sie sich, ob die Mietpreisbremse gilt
  • Dokumentieren Sie wertsteigernde Merkmale Ihrer Wohnung
  • Berechnen Sie alle relevanten Zu- und Abschläge korrekt
  • Lassen Sie bei Unsicherheit eine professionelle Mietwertermittlung durchführen

Fazit

Die Ermittlung des richtigen Mietpreises ist entscheidend für eine erfolgreiche Vermietung. Mit unserem kostenlosen Mietpreisrechner erhalten Sie eine erste Orientierung. Für eine rechtssichere Mietpreisermittlung empfehlen wir, den lokalen Mietspiegel heranzuziehen oder einen Sachverständigen zu beauftragen.

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