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Ermitteln Sie kostenlos die ortsübliche Vergleichsmiete und prüfen Sie, ob die Mietpreisbremse greift.
Ermitteln Sie die ortsübliche Vergleichsmiete
Wichtiger Hinweis
Dieser Rechner liefert eine Schätzung basierend auf Durchschnittswerten. Für rechtssichere Mietpreise nutzen Sie den offiziellen Mietspiegel Ihrer Gemeinde.
Die Vergleichsmiete basiert auf dem lokalen Mietspiegel und berücksichtigt Faktoren wie Lage, Ausstattung, Baujahr und Wohnfläche.
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Dieser Rechner liefert eine Orientierung basierend auf Durchschnittswerten. Für eine rechtssichere Mietpreisermittlung sollten Sie den lokalen Mietspiegel Ihrer Gemeinde heranziehen oder einen Sachverständigen beauftragen.
Die Basispreise variieren stark nach Region. Hier ein Überblick nach Stadtgröße:
| Stadtgröße | Ø Kaltmiete/m² |
|---|---|
| Metropolen (> 1 Mio. EW) | 14,00 - 20,00 € |
| Großstädte (100.000 - 1 Mio. EW) | 10,00 - 14,00 € |
| Mittelstädte (20.000 - 100.000 EW) | 7,50 - 10,00 € |
| Kleinstädte & ländlicher Raum | 5,50 - 7,50 € |
Quelle: Empirica-Preisdatenbank, Immobilienverbände (Stand 2024)
| Neubau (nach 2015) | +15-25% |
| Gehobene Ausstattung | +10-20% |
| Balkon/Terrasse | +3-5% |
| Einbauküche | +2-4% |
| Gute Lage | +5-15% |
| Altbau (vor 1950) | -5-15% |
| Einfache Ausstattung | -10-20% |
| Ohne Balkon | -2-3% |
| Schlechte Lage | -5-15% |
| Erdgeschoss (ohne Garten) | -3-5% |
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der zentrale Bezugspunkt für Mieterhöhungen und die Mietpreisbremse. Sie bezeichnet die Miete, die in einer Gemeinde für vergleichbare Wohnungen üblich ist. Vergleichbar bedeutet: ähnliche Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
Die Vergleichsmiete basiert auf den in den letzten sechs Jahren vereinbarten oder geänderten Mieten für vergleichbaren Wohnraum. Sie ist im § 558 BGB geregelt und dient als Obergrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen.
Die wichtigste Quelle zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der Mietspiegel. Man unterscheidet:
Nicht alle Gemeinden haben einen Mietspiegel. In diesem Fall können Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder Mietdatenbanken herangezogen werden.
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt die Mietpreisbremse. Sie begrenzt die Miete bei Neuvermietungen auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Bundesländer legen fest, in welchen Gemeinden die Mietpreisbremse gilt.
Ausnahmen von der Mietpreisbremse:
Bei bestehenden Mietverhältnissen kann der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Dabei gelten folgende Regeln:
Als Vermieter sollten Sie bei der Mietpreisgestaltung folgende Punkte beachten:
Die Ermittlung des richtigen Mietpreises ist entscheidend für eine erfolgreiche Vermietung. Mit unserem kostenlosen Mietpreisrechner erhalten Sie eine erste Orientierung. Für eine rechtssichere Mietpreisermittlung empfehlen wir, den lokalen Mietspiegel heranzuziehen oder einen Sachverständigen zu beauftragen.
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