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CO2-Kostenaufteilung
berechnen

Berechnen Sie kostenlos, wie die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) aufgeteilt werden.

CO2-Kostenaufteilung berechnen

Nach dem Stufenmodell (CO2KostAufG)

kWh

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So funktioniert die CO2-Kostenaufteilung

Das 10-Stufenmodell

Je schlechter die Energiebilanz eines Gebäudes, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter an den CO2-Kosten tragen muss. Bei sehr effizienten Gebäuden (unter 12 kg CO2/m²) zahlt der Mieter 100%.

CO2-Preis 2025

Der CO2-Preis beträgt 2025 55 Euro pro Tonne. Dieser Preis wird auf Heizöl und Erdgas erhoben und steigt in den kommenden Jahren weiter an.

Stufenmodell nach CO2KostAufG

StufeCO2 kg/m²/JahrMieterVermieter
1< 12100% 0%
212 - 1790% 10%
317 - 2280% 20%
422 - 2770% 30%
527 - 3260% 40%
632 - 3750% 50%
737 - 4240% 60%
842 - 4730% 70%
947 - 5220% 80%
10>= 525% 95%

Rechtlicher Hinweis

Dieser Rechner dient zur Orientierung. Die tatsächliche Aufteilung kann je nach individuellen Umständen abweichen (z.B. Denkmalschutz, Gasherd-Nutzung). Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) vom 1. Januar 2023. Bei gewerblich genutzten Gebäuden gilt eine pauschale 50/50-Aufteilung.

Berechnungsgrundlage

Berechnungsformeln

1. CO2-Ausstoß berechnen

CO2-Ausstoß (kg) = Energieverbrauch × Emissionsfaktor

Der Energieverbrauch wird mit dem brennstoffspezifischen Emissionsfaktor multipliziert.

2. CO2 pro Quadratmeter ermitteln

CO2 (kg/m²/Jahr) = CO2-Ausstoß (kg) / Wohnfläche (m²)

Dieser Wert bestimmt die Einstufung im 10-Stufenmodell.

3. CO2-Kosten berechnen

CO2-Kosten (€) = (CO2-Ausstoß / 1000) × CO2-Preis pro Tonne

Die Gesamtkosten werden anschließend nach dem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.

Emissionsfaktoren

BrennstoffFaktor
Erdgas0,20088 kg CO2/kWh
Heizöl2,664 kg CO2/Liter

Quelle: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), Anlage 2

CO2-Preise nach Jahr

JahrPreis/Tonne
202445,00 €
202555,00 €
2026 (geplant)65,00 €

Quelle: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Beispielrechnung

Ausgangswerte:

  • Gasverbrauch: 15.000 kWh/Jahr
  • Wohnfläche: 85 m²
  • Jahr: 2025 (CO2-Preis: 55 €/Tonne)
1. CO2-Ausstoß:15.000 kWh × 0,20088 = 3.013 kg
2. CO2 pro m²:3.013 kg / 85 m² = 35,4 kg/m²
3. Stufe (32-37 kg/m²):Stufe 6 → 50% / 50%
4. CO2-Kosten:3,013 t × 55 € = 165,72 €
Ergebnis:Mieter: 82,86 € | Vermieter: 82,86 €

CO2-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG: Alles was Vermieter wissen müssen

Was ist das CO2-Kostenaufteilungsgesetz?

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und regelt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern bei Wohngebäuden. Ziel des Gesetzes ist es, beide Parteien an den Kosten der CO2-Bepreisung zu beteiligen und Anreize für energetische Sanierungen zu schaffen.

Vor 2023 trugen Mieter die CO2-Kosten allein über die Heizkostenabrechnung. Das neue Gesetz verteilt die Kosten nun fair nach dem Energiestandard des Gebäudes: Je schlechter die Energiebilanz, desto mehr muss der Vermieter zahlen.

Wie funktioniert das 10-Stufenmodell?

Das Herzstück des CO2KostAufG ist das 10-Stufenmodell. Die Einstufung erfolgt anhand des jährlichen CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser Wert wird aus dem Heizenergieverbrauch und dem verwendeten Brennstoff berechnet.

  • Stufe 1 (unter 12 kg CO2/m²): Hocheffizientes Gebäude - Mieter trägt 100% der Kosten
  • Stufe 6 (32-37 kg CO2/m²): Durchschnittliches Gebäude - faire 50/50-Aufteilung
  • Stufe 10 (über 52 kg CO2/m²): Energetisch schlechtes Gebäude - Vermieter trägt 95%

Welche Brennstoffe sind betroffen?

Das CO2KostAufG gilt für alle fossilen Brennstoffe, die der CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) unterliegen. Dies umfasst vor allem:

  • Erdgas: Der am häufigsten verwendete Brennstoff in deutschen Haushalten
  • Heizöl: Besonders in älteren Gebäuden und ländlichen Gebieten verbreitet
  • Fernwärme: Sofern fossile Brennstoffe zur Erzeugung verwendet werden

Sonderregelungen und Ausnahmen

Das Gesetz sieht verschiedene Sonderregelungen vor:

  • Gasherd-Abzug: Ist ein Gasherd in der Wohnung vorhanden, wird der Vermieteranteil pauschal um 5 Prozentpunkte reduziert (§ 6 Abs. 3 CO2KostAufG)
  • Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden wird der Vermieteranteil halbiert oder entfällt vollständig
  • Gewerbliche Nutzung: Bei Nichtwohngebäuden gilt eine pauschale 50/50-Aufteilung
  • Milieuschutz: In bestimmten Milieuschutzgebieten können Sonderregelungen gelten

Pflichten für Vermieter

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die CO2-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung transparent darzustellen. Folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Der berechnete CO2-Ausstoß des Gebäudes in kg/m²/Jahr
  • Die ermittelte Stufe nach dem 10-Stufenmodell
  • Die prozentuale Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter
  • Die absoluten Beträge für beide Parteien

Wichtig: Kommt der Vermieter diesen Informationspflichten nicht nach, hat der Mieter ein Kürzungsrecht von 3% der anteiligen Heizkosten (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

CO2-Preisentwicklung

Der CO2-Preis steigt kontinuierlich an, um die Klimaziele zu erreichen. Die Bundesregierung hat folgende Preise festgelegt:

  • 2024: 45 Euro pro Tonne CO2
  • 2025: 55 Euro pro Tonne CO2
  • 2026: voraussichtlich 65 Euro pro Tonne CO2
  • Ab 2027: Preisbildung im EU-Emissionshandel (Preisspanne vorgesehen)

Fazit: Energetische Sanierung lohnt sich

Das CO2KostAufG schafft klare Anreize für Vermieter, in die energetische Sanierung ihrer Gebäude zu investieren. Durch Maßnahmen wie Wärmedämmung, moderne Heizungsanlagen oder den Umstieg auf erneuerbare Energien können Sie nicht nur die CO2-Kosten senken, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Mit unserem kostenlosen CO2-Rechner können Sie schnell und einfach ermitteln, wie hoch Ihr Anteil an den CO2-Kosten ist und wie sich eine Verbesserung der Energiebilanz auswirken würde.

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