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Berechnen Sie kostenlos, wie die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) aufgeteilt werden.
Nach dem Stufenmodell (CO2KostAufG)
Finden Sie den Wert auf Ihrer Gasrechnung
Je schlechter die Energiebilanz eines Gebäudes, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter an den CO2-Kosten tragen muss. Bei sehr effizienten Gebäuden (unter 12 kg CO2/m²) zahlt der Mieter 100%.
Der CO2-Preis beträgt 2025 55 Euro pro Tonne. Dieser Preis wird auf Heizöl und Erdgas erhoben und steigt in den kommenden Jahren weiter an.
| Stufe | CO2 kg/m²/Jahr | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|---|
| 1 | < 12 | 100% | 0% |
| 2 | 12 - 17 | 90% | 10% |
| 3 | 17 - 22 | 80% | 20% |
| 4 | 22 - 27 | 70% | 30% |
| 5 | 27 - 32 | 60% | 40% |
| 6 | 32 - 37 | 50% | 50% |
| 7 | 37 - 42 | 40% | 60% |
| 8 | 42 - 47 | 30% | 70% |
| 9 | 47 - 52 | 20% | 80% |
| 10 | >= 52 | 5% | 95% |
Dieser Rechner dient zur Orientierung. Die tatsächliche Aufteilung kann je nach individuellen Umständen abweichen (z.B. Denkmalschutz, Gasherd-Nutzung). Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) vom 1. Januar 2023. Bei gewerblich genutzten Gebäuden gilt eine pauschale 50/50-Aufteilung.
Der Energieverbrauch wird mit dem brennstoffspezifischen Emissionsfaktor multipliziert.
Dieser Wert bestimmt die Einstufung im 10-Stufenmodell.
Die Gesamtkosten werden anschließend nach dem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.
| Brennstoff | Faktor |
|---|---|
| Erdgas | 0,20088 kg CO2/kWh |
| Heizöl | 2,664 kg CO2/Liter |
Quelle: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), Anlage 2
| Jahr | Preis/Tonne |
|---|---|
| 2024 | 45,00 € |
| 2025 | 55,00 € |
| 2026 (geplant) | 65,00 € |
Quelle: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Ausgangswerte:
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und regelt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern bei Wohngebäuden. Ziel des Gesetzes ist es, beide Parteien an den Kosten der CO2-Bepreisung zu beteiligen und Anreize für energetische Sanierungen zu schaffen.
Vor 2023 trugen Mieter die CO2-Kosten allein über die Heizkostenabrechnung. Das neue Gesetz verteilt die Kosten nun fair nach dem Energiestandard des Gebäudes: Je schlechter die Energiebilanz, desto mehr muss der Vermieter zahlen.
Das Herzstück des CO2KostAufG ist das 10-Stufenmodell. Die Einstufung erfolgt anhand des jährlichen CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser Wert wird aus dem Heizenergieverbrauch und dem verwendeten Brennstoff berechnet.
Das CO2KostAufG gilt für alle fossilen Brennstoffe, die der CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) unterliegen. Dies umfasst vor allem:
Das Gesetz sieht verschiedene Sonderregelungen vor:
Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die CO2-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung transparent darzustellen. Folgende Angaben müssen enthalten sein:
Wichtig: Kommt der Vermieter diesen Informationspflichten nicht nach, hat der Mieter ein Kürzungsrecht von 3% der anteiligen Heizkosten (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
Der CO2-Preis steigt kontinuierlich an, um die Klimaziele zu erreichen. Die Bundesregierung hat folgende Preise festgelegt:
Das CO2KostAufG schafft klare Anreize für Vermieter, in die energetische Sanierung ihrer Gebäude zu investieren. Durch Maßnahmen wie Wärmedämmung, moderne Heizungsanlagen oder den Umstieg auf erneuerbare Energien können Sie nicht nur die CO2-Kosten senken, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie steigern.
Mit unserem kostenlosen CO2-Rechner können Sie schnell und einfach ermitteln, wie hoch Ihr Anteil an den CO2-Kosten ist und wie sich eine Verbesserung der Energiebilanz auswirken würde.
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