Anlage V in Rekordzeit: Unser neues Feature für Ihre Steuererklärung

Anlage V in Rekordzeit: Unser neues Feature für Ihre Steuererklärung - Ratgeber für Vermieter | vermieter1.de

Schluss mit Excel-Chaos und Rechenfehlern: Mit dem neuen Anlage V Generator von vermieter1.de erstellen Sie Ihre steuerliche Dokumentation in unter 5 Minuten – inklusive automatischer AfA-Berechnung und Miteigentums-Logik.

Es ist wieder soweit: Der Abgabetermin für die Steuererklärung rückt näher. Und wie jedes Jahr beginnt das gleiche Spiel – Belege aus Schubladen kramen, Excel-Tabellen aktualisieren, Zinsen von der Tilgung trennen, Baujahre nachschlagen und alles manuell in die Anlage V übertragen.

Kennen Sie das? Sie verbringen einen ganzen Sonntagnachmittag damit, Zahlen zusammenzusuchen, die Sie eigentlich schon längst irgendwo erfasst haben. Am Ende tippen Sie alles noch einmal ab – und hoffen, dass sich kein Rechenfehler eingeschlichen hat.

Wir bei vermieter1.de haben uns gefragt: Warum sollten Sie Daten, die Sie ohnehin schon das ganze Jahr über bei uns pflegen, für das Finanzamt nochmal mühsam neu zusammenstellen müssen?

Die Antwort ist unser brandneues Feature: Der Anlage V Generator.

Ab sofort verwandeln Sie Ihre Buchhaltung mit wenigen Klicks in eine finanzamtkonforme Dokumentation – in unter 5 Minuten statt in 5 Stunden.


Das neue Anlage V Feature: Ihre Vorteile auf einen Blick

1. Schluss mit doppelter Dateneingabe

Das größte Ärgernis bei der Steuererklärung? Das Abtippen von Zahlen, die Sie längst erfasst haben. Unser neuer Generator greift direkt auf Ihre gepflegten Daten zu:

  • Mieteinnahmen: Alle Kaltmieten und Vorauszahlungen des Steuerjahres werden automatisch summiert – auf den Cent genau.
  • Werbungskosten: Betriebskosten, Reparaturen und Verwaltungskosten fließen direkt in die Berechnung ein.

Sie müssen keine Excel-Listen mehr exportieren und keine Zahlen mehr abtippen. Die Basis für Ihre Anlage V ist bereits da.

Aus der Praxis: Ein Vermieter mit 3 Wohneinheiten spart sich durchschnittlich 4 Stunden Arbeit pro Steuererklärung. Bei einem Stundenlohn von 50 Euro sind das 200 Euro – jedes Jahr.

2. Intelligente AfA-Berechnung (Jetzt auch mit 3%!)

Die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) ist eine der häufigsten Fehlerquellen in der Anlage V. Falscher Prozentsatz? Grundstücksanteil vergessen? Das kann Sie bares Geld kosten – oder Ärger mit dem Finanzamt bringen.

Unser System kennt die aktuelle Rechtslage und wendet automatisch den korrekten Satz an:

GebäudeartAfA-SatzGilt für
Altbau2,5%Fertigstellung vor 1925
Standardbau2,0%Fertigstellung 1925–2022
Neubau3,0%Fertigstellung ab 2023

Dabei können Sie den Grundstücksanteil individuell einstellen (typisch: 20–30%), sodass nur der reine Gebäudewert abgeschrieben wird – genau so, wie es das Finanzamt verlangt.

Profi-Tipp: Die neue 3%-AfA für Neubauten ab 2023 wird häufig übersehen. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro (Gebäudeanteil: 320.000 Euro) bedeutet das 9.600 Euro statt 6.400 Euro jährliche Abschreibung – ein Unterschied von 3.200 Euro pro Jahr!

3. Miteigentum und Erbengemeinschaften? Kein Problem!

Viele Immobilien gehören nicht einer Person allein: Ehepaare, GbRs, Erbengemeinschaften. Früher mussten Sie jede Einnahme und Ausgabe mühsam per Taschenrechner aufteilen – eine Fehlerquelle nach der anderen.

Mit dem neuen Feature stellen Sie einfach Ihren Eigentumsanteil ein:

  • 50% bei Ehepartnern
  • 33,3% bei drei Erben
  • Beliebige Anteile für GbR-Konstellationen

Die Software berechnet im Hintergrund automatisch alle anteiligen Werte für Ihre persönliche Steuererklärung. Kein Kopfrechnen, keine Excel-Formeln, keine Flüchtigkeitsfehler.

4. Kreditzinsen sauber getrennt

Ein klassischer Fehler: Das Finanzamt akzeptiert nur Schuldzinsen als Werbungskosten, nicht aber die Tilgung. Wer hier nicht sauber trennt, riskiert eine Steuernachzahlung.

Unser Tool macht es einfach: Tragen Sie einmal im Jahr die Zinsbescheinigung Ihrer Bank ein, und wir ordnen den Betrag der richtigen Zeile in der Anlage V zu. Auch bei mehreren Krediten pro Immobilie behalten Sie den vollen Überblick.


So funktioniert's: In 3 Schritten zur fertigen Anlage V

Wir haben den Prozess radikal vereinfacht. Unser Wizard führt Sie durch die Erstellung:

Schritt 1 – Auswahl Wählen Sie die Immobilie und das Steuerjahr. Bei mehreren Objekten erstellen Sie für jedes eine separate Anlage V – wie vom Finanzamt gefordert.

Schritt 2 – Konfiguration Prüfen Sie kurz die AfA-Daten (Baujahr, Kaufpreis, Grundstücksanteil) und tragen Sie die Kreditzinsen aus der Bankbescheinigung ein. Das dauert keine 2 Minuten.

Schritt 3 – Export Generieren Sie Ihr PDF. Das Ergebnis ist eine übersichtliche Zusammenstellung aller Einnahmen und Werbungskosten, die Sie direkt Ihrer Steuererklärung beifügen oder an Ihren Steuerberater weiterleiten können.

Profi-Tipp: Nutzen Sie den CSV-Export, um die Daten direkt in ELSTER oder andere Steuerprogramme zu importieren. So sparen Sie sich auch den letzten Schritt der manuellen Eingabe.


Grundlagen der Anlage V – Was Sie wissen müssen

Was ist die Anlage V?

Die Anlage V (V steht für "Vermietung und Verpachtung") ist ein Formular der Einkommensteuererklärung. Hier deklarieren Sie alle Einkünfte aus Vermietung nach § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) – egal ob Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie.

Für jede Immobilie müssen Sie eine separate Anlage V ausfüllen. Bei drei vermieteten Wohnungen bedeutet das: drei Formulare, dreimal dieselbe Arbeit.

Warum die Anlage V so wichtig ist

Eine präzise ausgefüllte Anlage V kann Ihnen jährlich mehrere hundert bis tausend Euro sparen. Umgekehrt gilt: Ein falsch deklarierter Posten kostet schnell 500 Euro mehr Steuern – oder führt zu unangenehmen Rückfragen vom Finanzamt.

Die drei größten Hebel:

  • Werbungskosten maximieren: Jeder vergessene Posten ist verschenktes Geld.
  • AfA korrekt berechnen: Der richtige Prozentsatz macht über die Jahre tausende Euro aus.
  • Fehler vermeiden: Nachzahlungen und Zinsen sind teuer und ärgerlich.

Einnahmen richtig deklarieren – Was gehört in die Anlage V?

Sie deklarieren alle Einnahmen aus Ihrer Vermietungstätigkeit. Das klingt einfach, aber die Details haben es in sich.

Diese Einnahmen müssen Sie angeben:

  • Kaltmiete: Die monatliche Nettomiete, vollständig anzugeben
  • Nebenkostenvorauszahlungen: Auch Umlagen für Betriebskosten sind Einnahmen
  • Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung: Wenn der Mieter nachzahlt, ist das eine Einnahme im Zahlungsjahr
  • Versicherungserstattungen: Etwa bei Wasserschäden
  • Sonstige Einnahmen: Werbeflächen, Stellplätze, Antennenmiete

Rechenbeispiel: Sie erhalten 950 Euro Kaltmiete monatlich, dazu 200 Euro Nebenkostenvorauszahlung. Ihre jährlichen Einnahmen: 950 × 12 + 200 × 12 = 13.800 Euro. Beide Posten gehören in die Anlage V.

Eine korrekte Nebenkostenabrechnung erstellen ist hier essenziell – denn Fehler bei den Nebenkosten wirken sich direkt auf Ihre Steuererklärung aus.

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip verstehen

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG) regelt, wann Einnahmen und Ausgaben steuerlich relevant werden. Die Regel ist einfach:

  • Einnahmen: Zählen im Jahr des tatsächlichen Geldeingangs
  • Ausgaben: Zählen im Jahr der tatsächlichen Zahlung

Beispiel: Die Miete für Januar 2026 wird am 28. Dezember 2025 überwiesen? Dann gehört sie in die Steuererklärung für 2025, nicht 2026. Das Datum der Rechnung oder des Mietvertrags ist irrelevant – nur der Zahlungszeitpunkt zählt.


Werbungskosten – So senken Sie Ihre Steuerlast effektiv

Werbungskosten sind Ihr wichtigstes Werkzeug zur Steueroptimierung. Sie mindern Ihre steuerpflichtigen Einnahmen direkt – jeder Euro Werbungskosten spart je nach Steuersatz 25 bis 45 Cent Steuern.

Diese Kosten können Sie absetzen:

KostenartBeispieleTypische Höhe
ReparaturenHeizungsreparatur, Rohrreinigung500–3.000 €/Jahr
VerwaltungHausverwaltung, Kontoführung300–1.200 €/Jahr
VersicherungenGebäude-, Haftpflichtversicherung200–800 €/Jahr
GrundsteuerKommunale Abgabe200–600 €/Jahr
FahrtkostenFahrten zur Immobilie (0,30 €/km)50–300 €/Jahr
ZinsenHypothekenzinsen (nicht Tilgung!)1.000–10.000 €/Jahr
AfAGebäudeabschreibung2.000–15.000 €/Jahr

Die AfA im Detail: Ihr größter Hebel

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist meist der größte Posten unter Ihren Werbungskosten. Sie schreiben den Gebäudewert über die Nutzungsdauer ab – und mindern so jedes Jahr Ihre Steuerlast.

Die aktuellen AfA-Sätze:

  • 2,5% für Altbauten (fertiggestellt vor 1925)
  • 2,0% für Gebäude mit Fertigstellung 1925–2022
  • 3,0% für Neubauten (fertiggestellt ab 2023) – oft übersehen!

Rechenbeispiel: Kaufpreis 350.000 Euro, davon 280.000 Euro Gebäudeanteil (80%), Baujahr 2020. AfA = 280.000 × 2% = 5.600 Euro jährliche Abschreibung.

Bei einem Grenzsteuersatz von 42% sparen Sie damit 2.352 Euro Steuern pro Jahr – ohne einen Cent auszugeben.

Wichtig: Der Grundstücksanteil ist nicht abschreibbar. Liegt Ihre Immobilie in einer teuren Lage, kann der Grundstücksanteil 30–40% ausmachen. Eine realistische Aufteilung ist entscheidend.

Finanzierungskosten: Nur die Zinsen zählen

Das Finanzamt akzeptiert nur die Schuldzinsen als Werbungskosten – nicht die Tilgung. Das ist logisch: Die Tilgung ist Vermögensbildung, kein Aufwand.

Beispiel: Ihre monatliche Rate beträgt 1.200 Euro – davon 400 Euro Zinsen und 800 Euro Tilgung. Absetzbar sind nur die 400 Euro × 12 = 4.800 Euro Zinsen pro Jahr.

Profi-Tipp: Fordern Sie bei Ihrer Bank eine jährliche Zinsbescheinigung an. Dort sind Zinsen und Tilgung sauber getrennt aufgeführt. Mit unserem Anlage V Generator übernehmen Sie diesen Wert direkt – ohne Rechenfehler.


Besondere Fälle und Fallstricke vermeiden

Leerstand: Vermietungsabsicht dokumentieren

Ein Leerstand ist kein Problem – solange Sie Ihre Vermietungsabsicht nachweisen können. Bewahren Sie auf:

  • Inserate (mit Datum und Preis)
  • Maklerbeauftragungen
  • Besichtigungsprotokolle
  • E-Mail-Korrespondenz mit Interessenten

Ohne diese Nachweise kann das Finanzamt die Werbungskosten während des Leerstands streichen.

Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Die 15%-Grenze

Vorsicht bei Renovierungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf! Übersteigen die Instandsetzungskosten 15% des Gebäudewertes, werden sie zu "anschaffungsnahen Herstellungskosten" – und müssen über die AfA verteilt werden statt sofort abgezogen.

Beispiel: Gebäudewert 200.000 Euro, Renovierung 35.000 Euro (17,5%). Ergebnis: Die 35.000 Euro sind nicht sofort absetzbar, sondern nur über 50 Jahre – das sind 700 Euro pro Jahr statt 35.000 Euro auf einen Schlag.

Vermietung an Angehörige: Die 66%-Regel

Vermieten Sie an Familie oder Freunde? Dann muss die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen. Sonst kürzt das Finanzamt Ihre Werbungskosten anteilig.

Beispiel: Ortsübliche Miete 1.000 Euro, Sie verlangen 600 Euro (60%). Ergebnis: Sie können nur 60% Ihrer Werbungskosten absetzen – die restlichen 40% sind verloren.

Mehr zu aktuellen Regelungen finden Sie in unserem Artikel zu Mietrechtsänderungen 2025.

Die 5 häufigsten Fehler in der Anlage V

  1. Fehlende Belege: Ohne Nachweise erkennt das Finanzamt nichts an
  2. Private Kosten abgesetzt: Nur vermietungsbezogene Ausgaben zählen
  3. Zufluss-Abfluss-Prinzip ignoriert: Der Zahlungszeitpunkt entscheidet, nicht das Rechnungsdatum
  4. AfA falsch berechnet: Falscher Prozentsatz oder Grundstücksanteil vergessen
  5. Tilgung statt Zinsen: Nur die Zinsen sind absetzbar!

Fristen 2026: Diese Termine sollten Sie kennen

SituationAbgabefrist
Ohne Steuerberater31. Juli 2026 (für Steuerjahr 2025)
Mit Steuerberater28. Februar 2027 (für Steuerjahr 2025)

Verpassen Sie die Frist, drohen Verspätungszuschläge von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat.

Profi-Tipp: Mit dem Anlage V Generator von vermieter1.de haben Sie Ihre Unterlagen in 5 Minuten zusammen. Kein Grund mehr, bis zum letzten Tag zu warten!


Häufige Fragen zur Anlage V

Welche Einnahmen muss ich in der Anlage V angeben?

Nach § 21 EStG deklarieren Sie alle Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Kaltmieten, Nebenkostenvorauszahlungen, Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung und sonstige Einnahmen wie Stellplatzmieten.

Welche Kosten kann ich als Werbungskosten absetzen?

Alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung Ihrer Mieteinnahmen (§ 9 EStG): AfA, Reparaturen, Versicherungen, Grundsteuer, Verwaltungskosten, Fahrtkosten und Darlehenszinsen.

Was ist der Unterschied zwischen 2%, 2,5% und 3% AfA?

Der AfA-Satz hängt vom Fertigstellungsjahr ab: 2,5% für Altbauten (vor 1925), 2% für Gebäude von 1925–2022, und 3% für Neubauten ab 2023. Die neue 3%-AfA ist ein erheblicher Steuervorteil für Neubau-Investoren.

Wie hilft mir der Anlage V Generator von vermieter1.de?

Der Generator greift auf Ihre bereits gepflegten Daten zu und erstellt automatisch eine finanzamtkonforme Dokumentation. AfA-Berechnung, Miteigentums-Aufteilung und die Trennung von Zinsen und Tilgung erfolgen automatisch – in unter 5 Minuten statt mehreren Stunden.

Muss ich für jede Immobilie eine separate Anlage V ausfüllen?

Ja, für jede vermietete Immobilie ist eine eigene Anlage V erforderlich. Mit unserem Generator erstellen Sie diese nacheinander – die Daten sind ja bereits im System.


Jetzt kostenlos starten

Das neue Anlage V Feature ist ab sofort in Ihrem vermieter1.de Account verfügbar.

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So profitieren Sie vom Anlage V Generator:

Jetzt kostenlos registrieren und sofort loslegen:

  • Automatische Berechnung aller Mieteinnahmen und Werbungskosten
  • Intelligente AfA-Berechnung mit den korrekten Sätzen (2%, 2,5%, 3%)
  • Flexible Miteigentums-Logik für Ehepaare, GbRs und Erbengemeinschaften
  • Saubere Trennung von Kreditzinsen und Tilgung
  • PDF- und CSV-Export für Finanzamt und Steuerberater
  • Keine doppelte Dateneingabe – Ihre Daten sind bereits da

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei komplexen steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.

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