Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln: Der vollständige Leitfaden für Vermieter 2026

Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln & berechnen: Kostenloser Rechner + 5-Schritte-Anleitung mit Mietspiegel. So bestimmen Sie die ortsübliche Miete 2026.
Sie wollen die Miete erhöhen – aber wie hoch dürfen Sie eigentlich gehen? Wie können Sie die ortsübliche Miete ermitteln und den richtigen Mietpreis bestimmen? Oder Sie vermieten neu und fragen sich: Wie viel Miete kann ich verlangen, ohne Mieter abzuschrecken oder Geld zu verschenken? Die Antwort auf alle diese Fragen: Sie müssen die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen.
Das Problem: Viele Vermieter schätzen den Mietpreis nach Bauchgefühl – und liegen damit oft daneben. Eine Studie des Deutschen Mieterbundes zeigt, dass jede dritte Mieterhöhung an formellen Fehlern scheitert, weil die Vergleichsmiete falsch ermittelt wurde. Gleichzeitig verschenken Vermieter, die unter der Vergleichsmiete bleiben, im Schnitt 120 Euro pro Monat – das sind 1.440 Euro im Jahr, die Ihnen entgehen.
In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen:
- Was die ortsübliche Vergleichsmiete genau ist (und warum sie so wichtig ist)
- Welche 4 Methoden das Gesetz zur Ermittlung vorsieht
- Wie Sie Schritt für Schritt Ihre Vergleichsmiete berechnen
- Welche Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen
- Wie Sie die Vergleichsmiete für eine rechtssichere Mieterhöhung nutzen
Am schnellsten geht es mit unserem kostenlosen Mietpreisrechner – er liefert Ihnen in unter 2 Minuten eine fundierte Mietpreisermittlung für Ihre Immobilie. Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln kostenlos, ohne Anmeldung.
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Die ortsübliche Vergleichsmiete (auch: Vergleichsmiete, Marktmiete) ist die Miete, die in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung üblicherweise gezahlt wird. So steht es in § 558 Abs. 2 BGB.
Warum ist die Vergleichsmiete so wichtig?
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die zentrale Stellschraube im deutschen Mietrecht:
- Mieterhöhung: Sie dürfen die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen (§ 558 BGB)
- Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung in angespannten Wohnungsmärkten maximal 10% über der Vergleichsmiete (§ 556d BGB)
- Kappungsgrenze: Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete um maximal 20% (in manchen Gebieten 15%) steigen – aber nie über die Vergleichsmiete hinaus
- Steuererklärung: Das Finanzamt prüft bei der Anlage V, ob Sie mindestens 50% der Vergleichsmiete verlangen – sonst drohen Steuer-Nachteile bei der AfA
- Mietwucher: Wer mehr als 50% über der Vergleichsmiete verlangt und die Unerfahrenheit des Mieters ausnutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 5 WiStG)
Kurz gesagt: Ohne die Vergleichsmiete zu kennen, können Sie weder die Miete rechtssicher erhöhen noch bei einer Neuvermietung den optimalen Preis bestimmen.
Nettokaltmiete als Bezugsgröße
Wichtig: Die ortsübliche Vergleichsmiete bezieht sich immer auf die Nettokaltmiete – also die reine Miete ohne Betriebskosten und Heizkosten. Wenn Sie Ihre aktuelle Miete mit der Vergleichsmiete vergleichen, müssen Sie die Nebenkosten herausrechnen.
| Begriff | Bedeutung | Vergleichsmiete? |
|---|---|---|
| Nettokaltmiete | Grundmiete ohne jegliche Nebenkosten | Ja |
| Bruttokaltmiete | Grundmiete + kalte Betriebskosten | Nein |
| Warmmiete | Grundmiete + Betriebskosten + Heizkosten | Nein |
Ortsübliche Miete berechnen: Die 4 gesetzlichen Methoden
Das Gesetz nennt in § 558a BGB genau vier Möglichkeiten, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln und zu belegen. Wie Sie die ortsübliche Miete berechnen, hängt davon ab, welche Methode für Ihre Situation am besten passt:
Methode 1: Mietspiegel (einfach oder qualifiziert)
Der Mietspiegel ist die häufigste und praktischste Methode, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu berechnen. Die meisten Städte und viele größere Gemeinden veröffentlichen regelmäßig einen Mietspiegel – den örtlichen Mietspiegel finden Sie in der Regel auf der Website Ihrer Kommune.
Qualifizierter Mietspiegel:
- Wird nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt
- Alle 2 Jahre aktualisiert, alle 4 Jahre neu erstellt
- Hat die stärkste Beweiskraft vor Gericht
- Wird von der Gemeinde oder den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam aufgestellt
Einfacher Mietspiegel:
- Wird ohne feste wissenschaftliche Methode erstellt
- Geringere Beweiskraft, aber dennoch ein zulässiges Begründungsmittel
- Häufig in kleineren Gemeinden
So lesen Sie den Mietspiegel:
Die meisten Mietspiegel arbeiten mit einer Tabelle, in der Wohnungen nach bestimmten Merkmalen eingeordnet werden:
- Baualtersklasse – Wann wurde das Gebäude errichtet?
- Wohnungsgröße – Wie groß ist die Wohnung in m²?
- Ausstattung – Welche Merkmale hat die Wohnung? (Bad, Heizung, Balkon, Aufzug etc.)
- Lage – Wo befindet sich die Wohnung? (einfach, mittel, gut)
Für jede Kombination zeigt der Mietspiegel eine Mietpreisspanne (z.B. 7,50 – 10,20 Euro/m²). Innerhalb dieser Spanne ordnen Sie Ihre Wohnung anhand von Zu- und Abschlägen ein.
💡 Profi-Tipp: Die "Spannen-Falle" vermeiden
Viele Vermieter nehmen einfach den Mittelwert der Spanne – und verschenken Geld oder setzen zu hoch an.
Richtig: Bewerten Sie jedes Merkmal einzeln. Ein renoviertes Bad mit bodentiefer Dusche ist ein Zuschlag. Kein Balkon ist ein Abschlag. Ein ruhiger Hinterhof gegenüber einer Hauptstraße ist ein deutlicher Zuschlag. So landen Sie exakt beim richtigen Wert – nicht beim Durchschnitt.
Methode 2: Mietdatenbank
Eine Mietdatenbank ist eine fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die regelmäßig aktualisiert wird. Sie wird von der Gemeinde oder den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam geführt.
Vorteile:
- Enthält aktuelle Daten (fortlaufend gepflegt)
- Kann auch für Gemeinden ohne Mietspiegel existieren
Nachteile:
- In der Praxis sehr selten – kaum eine Gemeinde betreibt eine offizielle Mietdatenbank
- Für die meisten Vermieter daher keine Option
Methode 3: Sachverständigengutachten
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete individuell für Ihre Wohnung.
Vorteile:
- Sehr präzise und individuell
- Hohe Beweiskraft vor Gericht
- Berücksichtigt Besonderheiten Ihrer Wohnung
Nachteile:
- Kosten: 500 – 1.500 Euro je nach Aufwand
- Dauer: Mehrere Wochen bis zur Fertigstellung
- Lohnt sich erst bei größeren Objekten oder Streitfällen
Wann lohnt sich ein Gutachten?
- Kein Mietspiegel für Ihre Gemeinde verfügbar
- Ihre Wohnung ist so besonders (Penthouse, Denkmal, Loft), dass der Mietspiegel nicht passt
- Es besteht bereits ein Mietstreit mit dem Mieter
Methode 4: Drei Vergleichswohnungen benennen
Sie benennen mindestens drei Wohnungen, die mit Ihrer Wohnung vergleichbar sind und eine ähnliche Miete haben.
Vorteile:
- Keine Kosten
- Kein Mietspiegel nötig
Nachteile:
- Sehr schwierig in der Praxis: Sie brauchen konkrete Adressen und Mietpreise
- Mieter kann jede einzelne Vergleichswohnung anzweifeln
- Geringste Beweiskraft aller vier Methoden
- Kaum praktikabel, wenn Sie nicht mehrere Wohnungen im selben Viertel vermieten
💡 Profi-Tipp: Welche Methode für welchen Vermieter?
Ihre Situation Empfohlene Methode Stadt mit qualifiziertem Mietspiegel Mietspiegel (Methode 1) Kleinstadt ohne Mietspiegel Online-Mietpreisrechner + ggf. Gutachten Besondere Immobilie (Luxus, Denkmal) Sachverständigengutachten (Methode 3) Mehrere eigene Objekte im Viertel Vergleichswohnungen (Methode 4) Für die meisten privaten Vermieter ist der Mietspiegel kombiniert mit einem Mietpreisrechner der effizienteste Weg, um die Vergleichsmieten zu ermitteln.
Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Sie fragen sich: Wie ermittle ich die ortsübliche Vergleichsmiete konkret? Die folgende Anleitung führt Sie in 5 Schritten zur korrekten Mietpreisermittlung für Ihre Wohnung.
Schritt 1: Örtlichen Mietspiegel finden
Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Gemeinde einen Mietspiegel veröffentlicht:
- Stadtverwaltung / Rathaus: Website der Gemeinde → Suchfunktion "Mietspiegel"
- Mieterverein: Örtlicher Mieterverein veröffentlicht oft den Mietspiegel
- Online-Suche: "Ihre Stadt Mietspiegel 2026" bei Google
Kein Mietspiegel vorhanden? Das ist bei kleineren Gemeinden häufig der Fall. Um trotzdem die ortsübliche Miete zu ermitteln, nutzen Sie:
- Einen Online-Mietpreisrechner mit regionalen Marktdaten – so können Sie den Mietpreis ermitteln kostenlos und sofort
- Den Mietspiegel einer vergleichbaren Nachbargemeinde
- Immobilienportale als Orientierung (Angebotsmieten, nicht Bestandsmieten!)
- Im Zweifel: Sachverständigengutachten
Schritt 2: Wohnungsmerkmale bestimmen
Ordnen Sie Ihre Wohnung anhand der Mietspiegel-Kriterien ein:
Baualtersklasse:
- Altbau (vor 1949)
- Nachkriegsbau (1949 – 1968)
- Modernisiert (1969 – 1990)
- Neubau (1991 – 2010)
- Aktueller Standard (ab 2011)
Wohnungsgröße:
- Unter 40 m²
- 40 – 60 m²
- 60 – 90 m²
- 90 – 130 m²
- Über 130 m²
Ausstattungsmerkmale (typische Zu- und Abschläge):
| Merkmal | Auswirkung |
|---|---|
| Einbauküche (modern) | Zuschlag +0,30 – 0,80 €/m² |
| Balkon / Terrasse | Zuschlag +0,20 – 0,50 €/m² |
| Aufzug | Zuschlag +0,15 – 0,40 €/m² |
| Fußbodenheizung | Zuschlag +0,20 – 0,40 €/m² |
| Gäste-WC | Zuschlag +0,10 – 0,25 €/m² |
| Kein Balkon | Abschlag -0,20 – 0,40 €/m² |
| Einfachverglasung | Abschlag -0,30 – 0,60 €/m² |
| Schlechter energetischer Zustand | Abschlag -0,20 – 0,50 €/m² |
| Badezimmer ohne Fenster | Abschlag -0,10 – 0,20 €/m² |
Lagemerkmale:
- Gute Lage: Ruhig, gute Infrastruktur, ÖPNV-Anbindung, Grünanlagen → oberer Bereich der Spanne
- Mittlere Lage: Durchschnittliche Wohngebiete → Mittelwert der Spanne
- Einfache Lage: Verkehrslärm, wenig Infrastruktur, soziale Brennpunkte → unterer Bereich
Schritt 3: Mietpreisspanne ablesen und Mietspiegel berechnen
Suchen Sie in der Mietspiegeltabelle die Zeile, die zu Ihrer Wohnung passt. Sie erhalten eine Spanne, zum Beispiel:
Beispiel: 3-Zimmer-Wohnung, 75 m², Baujahr 1985, mittlere Lage → Mietspiegel zeigt: 7,80 – 10,40 Euro/m²
Das ergibt eine monatliche Nettokaltmiete zwischen 585 Euro und 780 Euro.
Schritt 4: Position innerhalb der Spanne bestimmen
Jetzt wird es präzise: Bewerten Sie Ihre Wohnung anhand der Zu- und Abschläge und ordnen Sie sich innerhalb der Spanne ein.
Beispielrechnung:
Basiswert (Mitte der Spanne): 9,10 €/m²
Zuschläge:
+ Einbauküche (modern): +0,50 €/m²
+ Balkon: +0,30 €/m²
+ Neue Fenster (Wärmeschutz): +0,20 €/m²
Abschläge:
- Kein Aufzug (3. OG): -0,20 €/m²
- Durchgangszimmer: -0,15 €/m²
Ermittelte Vergleichsmiete: 9,75 €/m²
Bei 75 m² = 731,25 €/Monat (Nettokalt)
Schritt 5: Mietwert plausibilisieren und Kaltmiete berechnen
Vergleichen Sie Ihr Ergebnis mit weiteren Quellen, um den ermittelten Mietwert zu validieren:
- Online-Mietpreisrechner: Unser Mietpreisrechner gleicht Ihre Angaben mit aktuellen Marktdaten ab und liefert sofort eine Einschätzung
- Immobilienportale: Was wird für vergleichbare Wohnungen in Ihrer Straße verlangt?
- Nachbarschaft: Sprechen Sie (vorsichtig) mit anderen Vermietern in der Gegend
Wichtig: Angebotsmieten auf Immobilienportalen sind keine ortsübliche Vergleichsmiete! Sie zeigen, was Vermieter verlangen möchten – nicht, was tatsächlich gezahlt wird. Die Vergleichsmiete basiert auf tatsächlich vereinbarten Mieten der letzten 6 Jahre.
💡 Profi-Tipp: Die "6-Jahres-Regel" verstehen
Seit der Mietspiegelreform 2022 berücksichtigt der Mietspiegel Mietverträge der letzten 6 Jahre (früher: 4 Jahre). Das bedeutet: Auch ältere Mietverträge mit niedrigeren Mieten fließen ein und drücken den Durchschnitt.
Konsequenz: Die Vergleichsmiete liegt oft unter den aktuellen Angebotsmieten auf Immobilienportalen. Das ist kein Fehler – es ist gewollt, um den Mietanstieg zu dämpfen.
Vergleichsmiete berechnen und Mieterhöhung durchsetzen
Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
Sie dürfen die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, wenn:
- Die Miete seit 15 Monaten unverändert ist
- Die letzte Mieterhöhung mindestens 12 Monate zurückliegt
- Die Kappungsgrenze eingehalten wird (max. 20% in 3 Jahren, in vielen Gebieten 15%)
Beispielrechnung Kappungsgrenze:
Aktuelle Nettokaltmiete: 680 €/Monat
Ortsübliche Vergleichsmiete: 780 €/Monat (9,75 €/m² × 80 m²)
Erhöhungspotenzial: 100 €/Monat (+14,7%)
Kappungsgrenze 20% (3 Jahre):
Maximale Miete nach Erhöhung: 816 € (680 × 1,20)
→ 780 € < 816 € → Erhöhung auf 780 € ist zulässig!
Wäre die aktuelle Miete 670 €:
670 × 1,20 = 804 € → 780 € < 804 € → Auch hier zulässig
Wäre die aktuelle Miete 500 €:
500 × 1,20 = 600 € → 780 € > 600 € → Nur bis 600 € möglich!
Mietpreisbremse bei Neuvermietung (§ 556d BGB)
In Gebieten mit Mietpreisbremse dürfen Sie bei einer Neuvermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.
Beispiel:
- Vergleichsmiete: 10,00 €/m²
- Maximal zulässig: 11,00 €/m²
- Bei 70 m²: maximal 770 €/Monat
Ausnahmen von der Mietpreisbremse:
- Erstvermietung nach Neubau
- Erstvermietung nach umfassender Modernisierung
- Vormiete war bereits höher (Bestandsschutz)
Ob in Ihrer Region die Mietpreisbremse gilt, erfahren Sie bei der Landesregierung oder über unseren Mietpreisrechner.
💡 Profi-Tipp: Die Mieterhöhung richtig begründen
Das Gesetz verlangt, dass Sie die Mieterhöhung begründen. Bei einem qualifizierten Mietspiegel müssen Sie die konkrete Einordnung Ihrer Wohnung angeben – nicht nur "laut Mietspiegel".
Formulierungsbeispiel:
"Gemäß dem qualifizierten Mietspiegel der Stadt Name 2026, Spalte X, Zeile Y (Baualtersklasse Z, Wohnungsgröße A m²) beträgt die ortsübliche Vergleichsmiete B Euro/m². Unter Berücksichtigung der Ausstattungsmerkmale Aufzählung ergibt sich eine Vergleichsmiete von C Euro/m²."
Wie Sie die Mieterhöhung rechtssicher durchsetzen, erfahren Sie in unserem Artikel: Mieterhöhung rechtssicher durchsetzen
Die 5 häufigsten Fehler bei der Ermittlung der Vergleichsmiete
Fehler 1: Angebotsmieten statt Vergleichsmiete verwenden
Das Problem: Sie schauen auf ImmoScout24, sehen 12,50 €/m² und setzen das als Vergleichsmiete an.
Die Realität: Angebotsmieten liegen 10-25% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ein Gericht wird Ihre Mieterhöhung ablehnen.
Die Lösung: Nutzen Sie den amtlichen Mietspiegel oder einen seriösen Mietpreisrechner, der auf tatsächlichen Mietdaten basiert.
Fehler 2: Veralteten Mietspiegel verwenden
Das Problem: Sie nutzen den Mietspiegel von 2020, obwohl 2024 ein neuer veröffentlicht wurde.
Die Realität: Es gilt immer der aktuelle Mietspiegel zum Zeitpunkt des Mieterhöhungsverlangens. Ein veralteter Mietspiegel ist kein taugliches Begründungsmittel.
Die Lösung: Prüfen Sie vor jeder Mieterhöhung, ob ein neuer Mietspiegel erschienen ist.
Fehler 3: Bruttomiete statt Nettokaltmiete vergleichen
Das Problem: Sie vergleichen die Warmmiete Ihres Mieters mit der Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel.
Die Realität: Der Mietspiegel zeigt immer die Nettokaltmiete. Wenn Ihr Mieter 900 Euro Warmmiete zahlt und davon 200 Euro Nebenkosten sind, ist die Nettokaltmiete nur 700 Euro.
Die Lösung: Immer Nettokaltmiete berechnen: Warmmiete minus Betriebskostenvorauszahlung minus Heizkostenvorauszahlung.
Fehler 4: Wohnungsmerkmale falsch einordnen
Das Problem: Sie werten Ihre Wohnung systematisch zu hoch ein – die "renovierte" Küche ist 15 Jahre alt, der "Balkon" ist ein 1 m² großer Austritt.
Die Realität: Der Mieter (oder sein Anwalt) wird jedes Ausstattungsmerkmal hinterfragen. Überzogene Einordnungen führen dazu, dass das Gericht die Mieterhöhung insgesamt ablehnt.
Die Lösung: Bewerten Sie ehrlich und dokumentieren Sie jedes Merkmal mit Fotos. Im Zweifel lieber etwas konservativer einordnen.
Fehler 5: Kappungsgrenze ignorieren
Das Problem: Die Vergleichsmiete wäre 900 Euro, Sie erhöhen von 650 Euro direkt auf 900 Euro.
Die Realität: Die Kappungsgrenze (20% bzw. 15% in 3 Jahren) begrenzt den Anstieg – unabhängig davon, wie hoch die Vergleichsmiete ist. Sie müssten die Erhöhung über mehrere Jahre verteilen.
Die Lösung: Berechnen Sie immer zuerst die Kappungsgrenze, bevor Sie die Mieterhöhung formulieren.
Sonderfälle: Vergleichsmiete ermitteln ohne Mietspiegel
Ortsübliche Vergleichsmiete herausfinden ohne Mietspiegel
Etwa 80% der deutschen Gemeinden haben keinen Mietspiegel. Wie können Sie in diesem Fall die ortsübliche Miete berechnen?
- Nachbargemeinde: Prüfen Sie, ob eine vergleichbare Nachbargemeinde einen Mietspiegel hat – den ortsüblichen Mietzins können Sie auch anhand ähnlicher Gemeinden kalkulieren
- Online-Mietpreisrechner: Tools wie unser Mietpreisrechner nutzen bundesweite Marktdaten und liefern auch für kleinere Gemeinden eine Einschätzung – Mietpreise ermitteln ohne örtlichen Mietspiegel
- Sachverständigengutachten: Bei hohen Mietwerten oder Streitfällen die sicherste Lösung, um den Mietwert zu ermitteln
- Vergleichswohnungen: Wenn Sie mehrere Objekte in der Gegend kennen
Modernisierte Wohnung
Nach einer Modernisierung dürfen Sie die Miete um 8% der Modernisierungskosten pro Jahr erhöhen (§ 559 BGB) – zusätzlich zur Vergleichsmiete. Allerdings darf die Miete innerhalb von 6 Jahren nicht um mehr als 3 Euro/m² steigen (bei Mieten unter 7 Euro: max. 2 Euro/m²).
Möblierte Wohnung
Für möblierte Wohnungen gibt es meist keinen Mietspiegel. Die Vergleichsmiete bezieht sich auf unmöblierte Wohnungen. Ein Möblierungszuschlag ist zulässig, aber dessen Höhe ist gesetzlich nicht geregelt – Orientierung bieten 2-3% des Zeitwerts der Möbel pro Monat.
Gewerbeimmobilie
Die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB gilt nur für Wohnraum. Für Gewerbeimmobilien gibt es keine vergleichbare gesetzliche Regelung – hier sind Mieterhöhungen eine Frage des Mietvertrags.
Ortsübliche Vergleichsmiete berechnen für die Steuererklärung (Anlage V)
Ein oft übersehener Aspekt: Das Finanzamt prüft bei der Anlage V, ob Sie mindestens 50% der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Liegt Ihre Miete darunter (z.B. bei Vermietung an Angehörige), wird die Vermietung steuerlich aufgeteilt:
- Ab 66% der Vergleichsmiete: Voller Werbungskostenabzug (z.B. AfA, Reparaturen)
- 50-66% der Vergleichsmiete: Voller Abzug, wenn eine positive Überschussprognose vorliegt
- Unter 50%: Nur anteiliger Werbungskostenabzug – erheblicher Steuer-Nachteil!
Praxis-Beispiel: Sie vermieten an Ihren Sohn für 400 Euro. Die Vergleichsmiete beträgt 750 Euro. Das entspricht 53% – Sie brauchen eine positive Überschussprognose. Liegt die Miete bei nur 350 Euro (47%), können Sie nur 47% der Werbungskosten absetzen.
Häufige Fragen: Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln
Wie hoch ist die ortsübliche Miete in meiner Stadt?
Die Höhe der ortsüblichen Miete variiert stark je nach Region, Lage und Ausstattung. In München liegt sie zwischen 12 und 22 Euro/m², in ländlichen Gebieten bei 5 bis 8 Euro/m². Um die ortsübliche Miete für Ihre konkrete Wohnung zu ermitteln, nutzen Sie den Mietspiegel Ihrer Gemeinde oder unseren kostenlosen Mietpreisrechner.
Kann ich die ortsübliche Vergleichsmiete kostenlos berechnen?
Ja – der Mietspiegel Ihrer Stadt ist in der Regel kostenlos als PDF verfügbar. Zusätzlich können Sie mit einem Online-Mietpreisrechner die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln, kostenlos und ohne Anmeldung. Nur ein Sachverständigengutachten kostet Geld (500–1.500 Euro).
Was ist der Unterschied zwischen Mietspiegel und ortsüblicher Vergleichsmiete?
Der Mietspiegel ist ein Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete – aber nicht das einzige. Die Vergleichsmiete ist die Kaltmiete, die üblicherweise für vergleichbare Wohnungen gezahlt wird. Der Mietspiegel macht diese Vergleichsmiete transparent und nachprüfbar. Sie können die Vergleichsmiete aber auch über Gutachten, Mietdatenbanken oder drei Vergleichswohnungen belegen.
Wie kann ich als Vermieter den Mietpreis kalkulieren?
Um den richtigen Mietpreis zu kalkulieren, ermitteln Sie zunächst die ortsübliche Vergleichsmiete als Obergrenze. Berücksichtigen Sie dann Ihre Kosten (Finanzierung, Instandhaltung, Verwaltung) und die Marktsituation. Ein Mietpreis nahe der Vergleichsmiete sichert Ihnen das Maximum, während ein leichter Abschlag die Mietersuche beschleunigt und Leerstand vermeidet.
Fazit: Ortsübliche Miete ermitteln und richtig handeln
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist keine abstrakte Zahl – sie bestimmt, wie viel Geld Sie mit Ihrer Immobilie verdienen und ob Ihre Mieterhöhung vor Gericht standhält. Wer die Vergleichsmiete korrekt berechnet, schützt sich vor Rechtsstreitigkeiten und schöpft das Potenzial seiner Immobilie aus.
Die wichtigsten Punkte:
- Nutzen Sie den qualifizierten Mietspiegel Ihrer Gemeinde – er hat die stärkste Beweiskraft
- Bewerten Sie Ihre Wohnung ehrlich und dokumentiert – überzogene Einschätzungen schaden mehr als sie nutzen
- Rechnen Sie immer in Nettokaltmiete – Nebenkosten gehören nicht in den Vergleich
- Beachten Sie die Kappungsgrenze – auch wenn die Vergleichsmiete höher liegt
- Prüfen Sie die Vergleichsmiete auch für die Steuererklärung – das Finanzamt schaut genau hin
Ortsübliche Miete berechnen – kostenlos in 2 Minuten
Unser kostenloser Mietpreisrechner analysiert aktuelle Marktdaten für Ihre Region und liefert eine fundierte Einschätzung – ohne Anmeldung, ohne versteckte Kosten. So können Sie den Mietpreis ermitteln, die Kaltmiete berechnen und die ortsübliche Vergleichsmiete herausfinden.
- Mietspiegel-basierte Berechnung für Ihre Region
- Berücksichtigung von Lage, Ausstattung und Baujahr
- Sofort-Ergebnis: Mietwert berechnen in unter 2 Minuten
- Ideal als Grundlage für Mieterhöhung oder Neuvermietung
Kostenlos und unverbindlich. Jetzt ortsübliche Vergleichsmiete berechnen →
Weiterführende Artikel
- Mieterhöhung rechtssicher durchsetzen: Leitfaden für Vermieter – So formulieren Sie das Mieterhöhungsverlangen korrekt
- Anlage V in der Steuererklärung: Umfassender Leitfaden – Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig angeben
- Bonitätsprüfung für Mieter: So prüfen Sie richtig – Den richtigen Mieter finden, bevor Sie die Miete festlegen
- Nebenkostenabrechnung erstellen: 7 Schritte – Rechtssichere Abrechnung in unter einer Stunde
- Mietrechtsreform 2026: Was Vermieter jetzt wissen müssen – Indexmiete-Deckel, Mietpreisbremse für möblierte Wohnungen und alle Änderungen
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht. Die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern.
Bereit, Zeit zu sparen?
Erstellen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung in nur 15 Minuten mit vermieter1.de. Rechtssicher, DSGVO-konform und kinderleicht.
Jetzt kostenlos testen →