Einzug am 01.10.2026
Zieht der Mieter am Donnerstag, 1. Oktober 2026, ein, endet die Frist mit Ablauf von Donnerstag, 15. Oktober 2026. Bis dahin muss er die Bestätigung in der Hand haben.
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Tragen Sie Wohnungsgeber, Einzugsdatum, Anschrift und die eingezogenen Personen ein. Der Generator erstellt die Bestätigung mit den Angaben aus § 19 Abs. 3 BMG, berechnet die Frist und liefert ein PDF zum Unterschreiben.
Angaben nach § 19 Abs. 3 BMG, Ergebnis als PDF, Word-Datei oder Text
Ihre Angaben bleiben in diesem Browserfenster. PDF, Word-Datei und Text entstehen auf Ihrem Gerät, nichts wird an vermieter1.de übertragen oder gespeichert. Beim Neuladen oder Schließen der Seite sind die Eingaben gelöscht.
§ 19 Abs. 3 BMG (öffnet in neuem Tab) zählt vier Angaben abschließend auf. Hinzu kommen Ort, Datum und Unterschrift.
Name und Anschrift des Wohnungsgebers, bei einer Gesellschaft die Firma. Ist er nicht Eigentümer, zusätzlich der Name des Eigentümers, ohne Anschrift.
Der Tag, an dem die Person tatsächlich eingezogen ist. Der Mietbeginn laut Vertrag zählt nicht, wenn der Einzug später liegt.
Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Stockwerk oder Wohnungsnummer verlangt das Gesetz nicht, im Mehrfamilienhaus helfen sie aber.
Familienname und Vorname aller meldepflichtigen Personen, auch Kinder unter 16 Jahren (BMGVwV Nr. 19.1).
Nicht hinein gehören Miethöhe, Kaution und Mietdauer, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Ausweisnummern, ein Auszugsdatum und die Unterschrift des Mieters. Einen amtlichen Pflichtvordruck gibt es nicht: Ein eigenes Schreiben mit allen Pflichtangaben und Ihrer Unterschrift genügt, der Mietvertrag ersetzt die Bestätigung dagegen nicht.
Der Wohnungsgeber bestätigt den Einzug innerhalb der Anmeldefrist des Mieters (§ 19 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 BMG). Maßgeblich ist der tatsächliche Einzug. Der Einzugstag zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB), die Frist endet mit Ablauf des Tages, der durch seine Benennung dem Einzugstag entspricht (§ 188 Abs. 2 BGB). Der Generator rechnet das Fristende aus Ihrem Einzugsdatum.
Zieht der Mieter am Donnerstag, 1. Oktober 2026, ein, endet die Frist mit Ablauf von Donnerstag, 15. Oktober 2026. Bis dahin muss er die Bestätigung in der Hand haben.
Bei Einzug am Freitag, 18. Dezember 2026, endet die Frist rechnerisch an Neujahr. Ob sie sich auf Montag, 4. Januar 2027, verschiebt (§ 193 BGB bzw. § 31 Abs. 3 VwVfG), ist nicht abschließend geklärt. Stellen Sie die Bestätigung noch vor Weihnachten aus.
Verschiebt sich der Einzug, ist eine vorab ausgestellte Bestätigung nicht richtig. Zieht der Mieter am Tag der Wohnungsübergabe ein, stellen Sie sie am besten direkt beim Termin aus.
Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt (BMGVwV Nr. 19.1). Unterschreiben darf nur der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person (§ 19 Abs. 1 Satz 5 BMG).
Alle Konstellationen mit Tabelle, Sonderfälle wie Nebenwohnung und Wohnen auf Zeit sowie die Bußgelder erklärt der Ratgeber zur Wohnungsgeberbestätigung.
Die leere Vorlage hat denselben Aufbau wie der Generator: eine Seite A4 mit ausfüllbaren Feldern, die Sie am Bildschirm ausfüllen oder ausdrucken. Bietet Ihre Meldebehörde ein eigenes Formular an, verwenden Sie am besten dieses, weil es auf das dortige Verfahren abgestimmt ist.
Generator und Vorlage liefern ein unverbindliches Muster nach § 19 Abs. 3 BMG und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Vorgaben Ihrer Meldebehörde. Prüfen Sie alle Angaben vor dem Unterschreiben; eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Stand: September 2026.
Die Bestätigung erstellen Sie mit dem Generator auf dieser Seite. In vermieter1.de legen Sie das Mietverhältnis mit allen Mietern an, führen die Personenzahl mit Stichtag fort und legen die unterschriebene Kopie beim Mietverhältnis ab. Eine Wohnung verwalten Sie dauerhaft kostenlos. Die digitale Wohnungsübergabe gibt es in den Bezahltarifen; Basic und Pro sind 14 Tage kostenlos testbar.
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