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Kündigungsfrist-Rechner für Vermieter
Mietende nach § 573c BGB berechnen

Tragen Sie Übergabe der Wohnung, Zugang der Kündigung und Bundesland ein. Der Rechner ermittelt die Frist nach der Überlassungsdauer, zählt die Werktage mit den Feiertagen des Landes und nennt das Mietende, etwa bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs.

  • Ohne Anmeldung
  • Feiertage aller 16 Länder
  • Mietende oder spätester Zugang

Kündigungsfrist berechnen

Ordentliche Kündigung durch den Vermieter (§ 573c BGB)

Was möchten Sie berechnen?

Tag der Übergabe bzw. des Einzugs, nicht das Datum der Vertragsunterschrift.

Tag, an dem die Kündigung beim Mieter ankommt, nicht das Absendedatum.

Gesetzliche Feiertage am Ort des Zugangs sind keine Werktage.

Kündigungsfristen für Vermieter im Überblick

Die Frist richtet sich nach der Zeit seit der Überlassung der Wohnung, gemessen am Tag des Zugangs. Beispielspalte: Die Kündigung geht bis zum dritten Werktag im Januar zu.

Kündigungsfristen des Vermieters nach § 573c Abs. 1 BGB und § 573a BGB
Überlassung seitFristMietende im BeispielMit § 573a BGB
unter 5 Jahren3 Monate31. März6 Monate, 30. Juni
5 bis unter 8 Jahren6 Monate30. Juni9 Monate, 30. September
ab 8 Jahren9 Monate30. September12 Monate, 31. Dezember

Der Mieter kündigt unabhängig von der Mietdauer mit drei Monaten Frist; die Verlängerung nach fünf und acht Jahren gilt nur für den Vermieter. Die Spalte „Mit § 573a BGB“ betrifft allein die erleichterte Kündigung ohne berechtigtes Interesse in einem vom Vermieter selbst bewohnten Haus mit höchstens zwei Wohnungen. Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gilt die normale Frist.

Zwei Rechenbeispiele

Die Wohnung wurde am 02.12.2019 übergeben. Im März 2026 ist sie seit 6 Jahren und 3 Monaten überlassen, die Frist beträgt sechs Monate. Der 01.03.2026 ist ein Sonntag.

Zugang am Montag, 02.03.2026

Werktag im März
1. Werktag (dritter Werktag: Mittwoch, 04.03.)
Überlassung am Zugangstag
6 Jahre, 3 Monate
Frist
6 Monate, März zählt mit
Fristmonate
März bis August 2026

Mietende: 31.08.2026

Zugang am Donnerstag, 05.03.2026

Werktag im März
4. Werktag, nach dem dritten Werktag
Überlassung am Zugangstag
6 Jahre, 3 Monate
Frist
6 Monate, März zählt nicht mehr
Fristmonate
April bis September 2026

Mietende: 30.09.2026, einen Monat später

Für ein Mietende zum 30.09.2026 hätte die Kündigung im zweiten Beispiel spätestens am Samstag, dem 04.04.2026, zugehen dürfen: Der Karfreitag (03.04.2026) ist bundesweit Feiertag, der dritte Werktag im April fällt deshalb auf den Samstag.

Werktage und Feiertage

Ob der Zugangsmonat mitzählt, entscheidet der dritte Werktag. Welche Tage Werktage sind, hängt vom Wochentag und von den Feiertagen ab.

Samstag zählt

Der Samstag ist Werktag im Sinne des § 573c BGB (BGH, Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04). Ob sich der Stichtag nach § 193 BGB verschiebt, wenn der dritte Werktag ein Samstag ist, hat der BGH offengelassen.

Sonntag und Feiertag nicht

Sonntage und gesetzliche Feiertage am Ort des Zugangs sind keine Werktage. Liegt ein Feiertag in den ersten Tagen eines Monats, verschiebt sich der dritte Werktag nach hinten.

Zugang, nicht Absenden

Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung dem Mieter zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB), nicht der Poststempel. Planen Sie Postlaufzeit und eine Zustellung mit Nachweis ein.

Feiertage, die am Monatsanfang liegen können

Gesetzliche Feiertage, die in die ersten Werktage eines Monats fallen können, und die Länder, in denen sie gelten
FeiertagMögliche LageGilt in
Neujahr1. Januaralle Länder
Karfreitag, Ostermontag20. März bis 26. Aprilalle Länder
Tag der Arbeit1. Maialle Länder
Christi Himmelfahrt30. April bis 3. Junialle Länder
Pfingstmontag11. Mai bis 14. Junialle Länder
Fronleichnam21. Mai bis 24. JuniBW, BY, HE, NW, RP, SL; regional in SN und TH
Tag der Deutschen Einheit3. Oktoberalle Länder
Allerheiligen1. NovemberBW, BY, NW, RP, SL

Nur regional gilt Fronleichnam in Teilen Sachsens und Thüringens. Der Rechner zählt diesen Tag als Werktag und weist auf ihn hin, der errechnete dritte Werktag liegt dadurch nie zu spät. Die übrigen Landesfeiertage, etwa Heilige Drei Könige, der Internationale Frauentag, der Weltkindertag, der Reformationstag oder der Buß- und Bettag, können den dritten Werktag eines Monats nicht verschieben.

Rechtsgrundlagen

  • § 573c Abs. 1Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Frist des Vermieters verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
  • § 573c Abs. 2–3Für Wohnraum zum nur vorübergehenden Gebrauch kann eine kürzere Frist vereinbart werden. Für möblierten Wohnraum in der Wohnung des Vermieters nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
  • § 573c Abs. 4Vereinbarungen, die zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichen, sind unwirksam.
  • § 573aIn einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann er auch ohne berechtigtes Interesse kündigen. Die Frist verlängert sich dann um drei Monate; das Kündigungsschreiben muss angeben, dass die Kündigung auf diese Vorschrift gestützt wird.
  • ÜberlassungMaßgeblich ist die Übergabe der Wohnung an den Mieter, nicht die Vertragsunterschrift. Eine vorherige unentgeltliche Nutzung als Familienangehöriger des Vermieters zählt nicht mit (BGH, Urteil vom 25.06.2014, VIII ZR 10/14).

Der Rechner bildet § 573c Abs. 1 und § 573a Abs. 1 Satz 2 BGB in der am 28.09.2026 geltenden Fassung ab (Wortlaut auf gesetze-im-internet.de: § 573c BGB (öffnet in neuem Tab), § 573a BGB (öffnet in neuem Tab)). Die Feiertage je Land entsprechen dem Stand der Feiertagsgesetze im Jahr 2026.

Vorsichtige Annahmen: Fällt der Zugang genau auf den fünften oder achten Jahrestag der Überlassung, rechnet der Rechner schon mit der längeren Frist. Ist der dritte Werktag ein Samstag, verschiebt er ihn nicht nach § 193 BGB. Beides kann zu einem späteren, aber nie zu einem zu frühen Mietende führen.

Häufige Fragen zur Kündigungsfrist des Vermieters

Wie berechne ich die Kündigungsfrist als Vermieter?
Die Frist beträgt drei Monate, nach fünf Jahren seit der Überlassung der Wohnung sechs Monate und nach acht Jahren neun Monate (§ 573c Abs. 1 BGB). Geht die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zu, zählt dieser Monat als erster Monat der Frist. Beispiel: Zugang am 02.03.2026, Überlassung seit sechs Jahren, Frist sechs Monate, Mietende am 31.08.2026. Geht sie erst am 05.03.2026 zu, endet das Mietverhältnis am 30.09.2026.
Zählt der Samstag als Werktag?
Ja. Der Bundesgerichtshof zählt den Samstag bei der Frist des § 573c BGB als Werktag mit (Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04). Ob sich der letzte Tag nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag verschiebt, wenn der dritte Werktag selbst ein Samstag ist, hat das Gericht offengelassen. Planen Sie den Zugang deshalb spätestens für diesen Samstag ein.
Zählt die Mietdauer ab Vertragsschluss oder ab Einzug?
Das Gesetz stellt auf die Überlassung des Wohnraums ab, also auf die Übergabe der Wohnung an den Mieter, nicht auf die Unterschrift unter den Vertrag. Gemessen wird nach überwiegender Ansicht bis zum Zugang der Kündigung. Hat der Mieter die Wohnung vorher unentgeltlich als Familienangehöriger des Vermieters genutzt, zählt diese Zeit nicht mit (BGH, Urteil vom 25.06.2014, VIII ZR 10/14).
Gilt bei Eigenbedarf eine andere Kündigungsfrist?
Nein. Auch die Kündigung wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) ist eine ordentliche Kündigung mit den Fristen des § 573c BGB. Eine um drei Monate längere Frist gilt nur für die erleichterte Kündigung nach § 573a BGB. Wurde die Wohnung nach der Überlassung in Wohnungseigentum umgewandelt und verkauft, kann der Erwerber außerdem erst drei Jahre nach der Veräußerung wegen Eigenbedarfs kündigen, in per Verordnung bestimmten Gebieten bis zu zehn Jahre danach (§ 577a BGB).
Was passiert, wenn die Kündigung nach dem dritten Werktag zugeht?
Dann zählt der Zugangsmonat nicht mehr mit, und das Mietverhältnis endet einen Monat später. Nennen Sie im Kündigungsschreiben das berechnete Mietende und zusätzlich „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“. Wählen Sie eine Zustellart mit Nachweis und planen Sie einige Tage Puffer vor dem dritten Werktag ein.
Welche Feiertage berücksichtigt der Rechner?
Die neun bundesweiten Feiertage und die landesweiten Feiertage des gewählten Bundeslandes, zum Beispiel Fronleichnam und Allerheiligen in Nordrhein-Westfalen. Feiertage, die nur in Teilen eines Landes gelten, etwa Fronleichnam in einzelnen Gemeinden Sachsens und Thüringens, zählt der Rechner als Werktag und nennt sie als Hinweis. Der errechnete dritte Werktag liegt dadurch nie zu spät.
Welche Kündigungsfrist hat der Mieter?
Der Mieter kann unabhängig von der Mietdauer mit einer Frist von drei Monaten kündigen, ebenfalls bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Die Verlängerung nach fünf und acht Jahren gilt nur für den Vermieter (§ 573c Abs. 1 BGB).

Haftungshinweis

Der Rechner liefert eine rechnerische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag, der tatsächliche Zugang der Kündigung und die Umstände des Einzelfalls, etwa ein Kündigungsausschluss oder eine Sperrfrist. Prüfen Sie Eingaben und Ergebnis vor dem Versand der Kündigung.

Kündigung und Mietende im Mietverhältnis festhalten

Kündigungsdatum, Mietende und Grund tragen Sie im Mietverhältnis ein, Kündigungsschreiben und Zustellnachweis legen Sie dort ab. Für Termine wie die Wohnungsübergabe legen Sie Aufgaben mit Fälligkeitsdatum an. Eine Wohnung verwalten Sie dauerhaft kostenlos, Basic und Pro sind 14 Tage kostenlos testbar.

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