Zugang am Montag, 02.03.2026
- Werktag im März
- 1. Werktag (dritter Werktag: Mittwoch, 04.03.)
- Überlassung am Zugangstag
- 6 Jahre, 3 Monate
- Frist
- 6 Monate, März zählt mit
- Fristmonate
- März bis August 2026
Mietende: 31.08.2026
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Tragen Sie Übergabe der Wohnung, Zugang der Kündigung und Bundesland ein. Der Rechner ermittelt die Frist nach der Überlassungsdauer, zählt die Werktage mit den Feiertagen des Landes und nennt das Mietende, etwa bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs.
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter (§ 573c BGB)
Die Frist richtet sich nach der Zeit seit der Überlassung der Wohnung, gemessen am Tag des Zugangs. Beispielspalte: Die Kündigung geht bis zum dritten Werktag im Januar zu.
| Überlassung seit | Frist | Mietende im Beispiel | Mit § 573a BGB |
|---|---|---|---|
| unter 5 Jahren | 3 Monate | 31. März | 6 Monate, 30. Juni |
| 5 bis unter 8 Jahren | 6 Monate | 30. Juni | 9 Monate, 30. September |
| ab 8 Jahren | 9 Monate | 30. September | 12 Monate, 31. Dezember |
Der Mieter kündigt unabhängig von der Mietdauer mit drei Monaten Frist; die Verlängerung nach fünf und acht Jahren gilt nur für den Vermieter. Die Spalte „Mit § 573a BGB“ betrifft allein die erleichterte Kündigung ohne berechtigtes Interesse in einem vom Vermieter selbst bewohnten Haus mit höchstens zwei Wohnungen. Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gilt die normale Frist.
Die Wohnung wurde am 02.12.2019 übergeben. Im März 2026 ist sie seit 6 Jahren und 3 Monaten überlassen, die Frist beträgt sechs Monate. Der 01.03.2026 ist ein Sonntag.
Mietende: 31.08.2026
Mietende: 30.09.2026, einen Monat später
Für ein Mietende zum 30.09.2026 hätte die Kündigung im zweiten Beispiel spätestens am Samstag, dem 04.04.2026, zugehen dürfen: Der Karfreitag (03.04.2026) ist bundesweit Feiertag, der dritte Werktag im April fällt deshalb auf den Samstag.
Ob der Zugangsmonat mitzählt, entscheidet der dritte Werktag. Welche Tage Werktage sind, hängt vom Wochentag und von den Feiertagen ab.
Der Samstag ist Werktag im Sinne des § 573c BGB (BGH, Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04). Ob sich der Stichtag nach § 193 BGB verschiebt, wenn der dritte Werktag ein Samstag ist, hat der BGH offengelassen.
Sonntage und gesetzliche Feiertage am Ort des Zugangs sind keine Werktage. Liegt ein Feiertag in den ersten Tagen eines Monats, verschiebt sich der dritte Werktag nach hinten.
Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung dem Mieter zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB), nicht der Poststempel. Planen Sie Postlaufzeit und eine Zustellung mit Nachweis ein.
| Feiertag | Mögliche Lage | Gilt in |
|---|---|---|
| Neujahr | 1. Januar | alle Länder |
| Karfreitag, Ostermontag | 20. März bis 26. April | alle Länder |
| Tag der Arbeit | 1. Mai | alle Länder |
| Christi Himmelfahrt | 30. April bis 3. Juni | alle Länder |
| Pfingstmontag | 11. Mai bis 14. Juni | alle Länder |
| Fronleichnam | 21. Mai bis 24. Juni | BW, BY, HE, NW, RP, SL; regional in SN und TH |
| Tag der Deutschen Einheit | 3. Oktober | alle Länder |
| Allerheiligen | 1. November | BW, BY, NW, RP, SL |
Nur regional gilt Fronleichnam in Teilen Sachsens und Thüringens. Der Rechner zählt diesen Tag als Werktag und weist auf ihn hin, der errechnete dritte Werktag liegt dadurch nie zu spät. Die übrigen Landesfeiertage, etwa Heilige Drei Könige, der Internationale Frauentag, der Weltkindertag, der Reformationstag oder der Buß- und Bettag, können den dritten Werktag eines Monats nicht verschieben.
Der Rechner bildet § 573c Abs. 1 und § 573a Abs. 1 Satz 2 BGB in der am 28.09.2026 geltenden Fassung ab (Wortlaut auf gesetze-im-internet.de: § 573c BGB (öffnet in neuem Tab), § 573a BGB (öffnet in neuem Tab)). Die Feiertage je Land entsprechen dem Stand der Feiertagsgesetze im Jahr 2026.
Vorsichtige Annahmen: Fällt der Zugang genau auf den fünften oder achten Jahrestag der Überlassung, rechnet der Rechner schon mit der längeren Frist. Ist der dritte Werktag ein Samstag, verschiebt er ihn nicht nach § 193 BGB. Beides kann zu einem späteren, aber nie zu einem zu frühen Mietende führen.
Der Rechner liefert eine rechnerische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag, der tatsächliche Zugang der Kündigung und die Umstände des Einzelfalls, etwa ein Kündigungsausschluss oder eine Sperrfrist. Prüfen Sie Eingaben und Ergebnis vor dem Versand der Kündigung.
Kündigungsdatum, Mietende und Grund tragen Sie im Mietverhältnis ein, Kündigungsschreiben und Zustellnachweis legen Sie dort ab. Für Termine wie die Wohnungsübergabe legen Sie Aufgaben mit Fälligkeitsdatum an. Eine Wohnung verwalten Sie dauerhaft kostenlos, Basic und Pro sind 14 Tage kostenlos testbar.
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