Nachtspeicherheizung Abrechnung: 100% Verbrauchsschlüssel – wann erlaubt?
Nachtspeicherheizung richtig abrechnen: Mit 100% Verbrauchsschlüssel legal Geld sparen. Warum die HeizkostenV nicht gilt, HT/NT-Tarif erklärt & häufige Abrechnungsfehler vermeiden.

Stellen Sie sich vor: Sie haben eine Mietwohnung mit Nachtspeicherheizung und rechnen seit Jahren 70% nach Verbrauch und 30% nach Wohnfläche ab – weil "das so sein muss". Bei drei Wohnungen verschenken Sie so schnell 60 bis 90 Euro pro Jahr an Mieter, die wenig heizen. Über 10 Jahre sind das 600-900 Euro – einfach weg, weil Sie eine Regel anwenden, die für Ihre Heizungsart gar nicht gilt.
Die gute Nachricht: Bei Nachtspeicherheizungen dürfen Sie 100% nach Verbrauch abrechnen. Das ist keine Grauzone – die Heizkostenverordnung gilt für wohnungseigene Nachtspeicheröfen gar nicht (§ 1 Abs. 1 HeizkostenV). Dieser Artikel erklärt, warum das so ist und wie Sie die Abrechnung rechtssicher umsetzen.
Warum Nachtspeicherheizungen anders behandelt werden
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt für zentrale Heizungsanlagen vor: Mindestens 50%, maximal 70% nach Verbrauch. Diese Regel kennt jeder Vermieter – und wendet sie falsch an.
Der entscheidende Unterschied: Nachtspeicherheizungen sind keine zentrale Heizungsanlage. Jede Wohnung hat eigene Heizgeräte mit eigenem Stromzähler. Es gibt keinen gemeinsamen Heizkessel, keine gemeinsamen Brennstoffkosten.
§ 1 Abs. 1 HeizkostenV: Die Verordnung gilt nur für zentrale Anlagen
Den Anwendungsbereich legt § 1 Abs. 1 HeizkostenV fest:
Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kosten 1. des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und zentraler Warmwasserversorgungsanlagen, 2. der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, auch aus Anlagen nach Nummer 1, (Wärmelieferung, Warmwasserlieferung) durch den Gebäudeeigentümer auf die Nutzer der mit Wärme oder Warmwasser versorgten Räume.
Wohnungseigene Nachtspeicherheizungen fallen unter keine der beiden Nummern:
- Kein zentraler Wärmeerzeuger – Jeder Speicherofen erzeugt die Wärme in der Wohnung selbst
- Keine Wärmelieferung – Geliefert wird Strom, nicht Wärme
- Eigener Zähler – Jede Wohnung hat einen separaten Stromzähler oder Zwischenzähler
Konsequenz: Die 50-70-Regel der HeizkostenV (§ 7 Abs. 1) gilt nicht. Sie dürfen – und sollten – 100% nach Verbrauch abrechnen. Legen Sie die Stromkosten als Betriebskosten um, verlangt § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB ohnehin einen Maßstab, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch Rechnung trägt.
Profi-Tipp: Dokumentation ist Pflicht
Auch wenn die HeizkostenV nicht gilt: Dokumentieren Sie die Zählerstände sorgfältig. Bei Streit mit dem Mieter brauchen Sie Nachweise. Ein Foto vom Zählerstand mit Datum reicht oft nicht – nutzen Sie ein digitales System mit Zeitstempel.
Die Lösung: Die Zählerstandsverwaltung von vermieter1.de protokolliert alle Ablesungen revisionssicher – mit Datum, Uhrzeit und optionalem Foto.
Das HT/NT-Prinzip: So funktioniert die Tarifstruktur
Nachtspeicherheizungen wurden für einen bestimmten Zweck entwickelt: Günstigeren Nachtstrom nutzen, um Wärme zu speichern. Das Prinzip:
Niedertarif (NT) – Die günstige Ladezeit
- Zeitraum: Meist 22:00 bis 06:00 Uhr (je nach Energieversorger)
- Preis: Deutlich günstiger als Tagstrom (oft 30-50% weniger)
- Funktion: Nachtspeicheröfen laden ihren Wärmespeicher auf
Hochtarif (HT) – Der teure Tagstrom
- Zeitraum: Meist 06:00 bis 22:00 Uhr
- Preis: Normaler Stromtarif
- Funktion: Zusatzheizung bei Bedarf, andere Elektrogeräte
Zweitarifzähler: Der Schlüssel zur korrekten Abrechnung
Für die getrennte Erfassung von HT und NT benötigen Sie einen Zweitarifzähler (auch Doppeltarifzähler). Dieser hat zwei Zählwerke:
| Zählwerk | Erfasst | Typische Kennzeichnung |
|---|---|---|
| HT | Tagstrom (teuer) | 1.8.1 oder "Tag" |
| NT | Nachtstrom (günstig) | 1.8.2 oder "Nacht" |
Wichtig für die Abrechnung: Sie müssen beide Zählerstände separat erfassen und mit den jeweiligen Tarifen berechnen.
Ein Zweitarifzähler zeigt HT- und NT-Verbrauch getrennt an.
Praxisbeispiel: 4 Wohnungen mit Hauptzähler und Zwischenzählern
Ein typisches Szenario bei Nachtspeicherheizungen: Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus mit 4 kleinen Wohnungen. Jede Wohnung wird mit Nachtspeicheröfen beheizt. Die Zählerstruktur sieht so aus:
Die Zähler-Hierarchie verstehen
Energieversorger
│
├── Hauptzähler 1 (HT/NT) ──┬── Zwischenzähler Whg. 1 (HT/NT)
│ └── Zwischenzähler Whg. 2 (HT/NT)
│
└── Hauptzähler 2 (HT/NT) ──┬── Zwischenzähler Whg. 3 (HT/NT)
└── Zwischenzähler Whg. 4 (HT/NT)
Warum diese Struktur?
- 2 Hauptzähler vom Energieversorger – darüber läuft die Stromrechnung
- 4 Zwischenzähler (einer pro Wohnung) – zur individuellen Verbrauchserfassung
- Alle Zähler sind Zweitarifzähler – erfassen HT und NT getrennt
- Digitale Zähler – moderne Messeinrichtungen mit klarer Anzeige
Diese Konstellation ist bei älteren Mehrfamilienhäusern mit Nachtspeicherheizung häufig. Das Problem: Viele Verwaltungsprogramme können diese Struktur nicht abbilden – sie kennen nur "einen Zähler pro Wohnung" oder verstehen das HT/NT-Prinzip nicht.
So bilden Sie die Struktur in vermieter1.de ab
vermieter1.de wurde genau für solche Szenarien entwickelt. Die Einrichtung funktioniert in drei Schritten:
1. Hauptzähler anlegen (mit Dual-Tarif)
In der Immobilienverwaltung legen Sie beide Hauptzähler an. Wählen Sie "Dual-Tarif (HT/NT)" als Zählertyp. Für jeden Hauptzähler erstellen Sie ein Brennstoffkonto – hier erfassen Sie später die Jahresrechnung des Energieversorgers.
2. Zwischenzähler pro Wohneinheit anlegen
Jede Wohnung erhält ihren eigenen Zwischenzähler. In der Zählerstandsverwaltung wählen Sie ebenfalls "Dual-Tarif (HT/NT)". Der Zwischenzähler wird automatisch dem übergeordneten Hauptzähler zugeordnet.
3. Zählerstände erfassen (HT + NT)
Zum Abrechnungsstichtag erfassen Sie für jeden Zähler:
| Zähler | HT vorher | HT nachher | NT vorher | NT nachher |
|---|---|---|---|---|
| Hauptzähler 1 | 12.450 kWh | 18.320 kWh | 28.100 kWh | 41.650 kWh |
| Zwischenzähler Whg. 1 | 3.200 kWh | 5.100 kWh | 7.800 kWh | 12.400 kWh |
| Zwischenzähler Whg. 2 | 2.900 kWh | 4.450 kWh | 8.100 kWh | 13.100 kWh |
Das System berechnet automatisch:
- Verbrauch pro Tarif (HT-Nachher minus HT-Vorher, NT-Nachher minus NT-Vorher)
- Kosten pro Tarif (Verbrauch × jeweiliger kWh-Preis aus Brennstoffkonto)
- Gesamtkosten pro Wohnung
4. Brennstoffkonto befüllen
Im Brennstoffkonto des Hauptzählers tragen Sie die Jahresrechnung des Energieversorgers ein:
- HT-Gesamtverbrauch (in kWh)
- NT-Gesamtverbrauch (in kWh)
- HT-Preis (€/kWh)
- NT-Preis (€/kWh)
- Grundgebühr (€/Jahr)
Das System prüft automatisch, ob die Summe der Zwischenzähler zum Hauptzähler passt – und warnt Sie bei Abweichungen (z.B. durch Zählerfehler oder Stromdiebstahl).
Profi-Tipp: Plausibilitätsprüfung nutzen
Bei Hauptzähler + Zwischenzähler-Strukturen kann es zu Differenzen kommen: Die Summe der Zwischenzähler ist kleiner als der Hauptzähler (Leitungsverluste, Allgemeinstrom) oder größer (Zählerfehler).
Die Lösung: vermieter1.de zeigt Ihnen die Differenz automatisch an. Kleine Abweichungen (1-3%) sind normal. Bei größeren Differenzen sollten Sie die Zähler prüfen lassen – das spart langfristig Geld und Ärger.
Beispielrechnung: 4 Wohnungen mit HT/NT
Angenommen, Ihre Stromrechnung für Hauptzähler 1 beträgt:
| Position | Wert |
|---|---|
| HT-Verbrauch | 5.870 kWh × 0,35 €/kWh = 2.054,50 € |
| NT-Verbrauch | 13.550 kWh × 0,22 €/kWh = 2.981,00 € |
| Grundgebühr | 180,00 € |
| Gesamt | 5.215,50 € |
Die Zwischenzähler zeigen:
| Wohnung | HT-Verbrauch | NT-Verbrauch | HT-Kosten | NT-Kosten | Anteil Grundgebühr | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Whg. 1 | 1.900 kWh | 4.600 kWh | 665,00 € | 1.012,00 € | 90,00 € | 1.767,00 € |
| Whg. 2 | 1.550 kWh | 5.000 kWh | 542,50 € | 1.100,00 € | 90,00 € | 1.732,50 € |
Die Grundgebühr wird anteilig nach Verbrauch oder nach Anzahl Wohnungen aufgeteilt – je nach Ihrer Präferenz. Beide Varianten sind rechtlich zulässig, da die HeizkostenV hier nicht gilt.
Im Brennstoffkonto erfassen Sie die Stromrechnung mit getrennten HT/NT-Werten – vermieter1.de rechnet automatisch.
Schritt-für-Schritt: Nachtspeicherheizung korrekt abrechnen
Schritt 1: Zählerstände erfassen
Lesen Sie zum Abrechnungsstichtag beide Zählerstände ab:
- HT-Stand (Hochtarif/Tag)
- NT-Stand (Niedertarif/Nacht)
Dokumentieren Sie Datum und Uhrzeit der Ablesung.
Schritt 2: Verbrauch berechnen
HT-Verbrauch = HT-Stand aktuell - HT-Stand Vorjahr
NT-Verbrauch = NT-Stand aktuell - NT-Stand Vorjahr
Gesamtverbrauch = HT-Verbrauch + NT-Verbrauch
Schritt 3: Kosten ermitteln
HT-Kosten = HT-Verbrauch × HT-Preis pro kWh
NT-Kosten = NT-Verbrauch × NT-Preis pro kWh
Gesamtkosten = HT-Kosten + NT-Kosten + Grundgebühr
Schritt 4: In Abrechnung übernehmen
Die Heizkosten fließen zu 100% nach dem individuellen Verbrauch in die Heizkostenabrechnung ein. Da jede Wohnung einen eigenen Zähler hat, gibt es keinen Verteilerschlüssel – der Mieter zahlt exakt seinen Verbrauch.
Profi-Tipp: Verbrauchsprüfung bei Extremwerten
Ein plötzlich explodierender NT-Verbrauch kann auf einen defekten Speicherofen hinweisen – oder auf einen Mieter, der seinen Ofen "umgebaut" hat. Vergleichen Sie den Verbrauch mit Vorjahren und der Wohnungsgröße.
Richtwert: 100-150 kWh pro m² Wohnfläche pro Jahr bei normaler Nutzung. Bei 200+ kWh/m² stimmt etwas nicht.
Häufige Fehler bei der Nachtspeicherheizungs-Abrechnung
Fehler 1: Die 50-70-Regel trotzdem anwenden
Das Problem: Viele Vermieter kennen nur die HeizkostenV-Standardregel und wenden 70/30 an. Ergebnis: Mieter mit niedrigem Verbrauch subventionieren die Vielheizer.
Beispielrechnung bei 3 Wohnungen:
| Wohnung | Fläche | Verbrauch | 70/30-Regel | 100%-Verbrauch |
|---|---|---|---|---|
| A | 60 m² | 3.000 kWh | 510 € | 450 € |
| B | 60 m² | 6.000 kWh | 810 € | 900 € |
| C | 80 m² | 5.000 kWh | 780 € | 750 € |
Bei der falschen 70/30-Abrechnung zahlt Wohnung A 60 € zu viel, Wohnung B 90 € zu wenig. Als Vermieter subventionieren Sie den Vielheizer in Wohnung B – das muss nicht sein.
Vergleich: Bei der korrekten 100%-Verbrauchsabrechnung zahlt jeder Mieter exakt seinen Anteil.
Fehler 2: Nur Gesamtverbrauch ohne HT/NT-Trennung
Das Problem: Ohne getrennte Erfassung berechnen Sie den Durchschnittspreis. Mieter, die hauptsächlich den günstigen Nachtstrom nutzen, werden benachteiligt – und beschweren sich zu Recht.
Konkretes Beispiel: Ein Mieter verbraucht 4.000 kWh, davon 3.200 kWh im günstigen NT (0,22 €/kWh) und nur 800 kWh im teuren HT (0,35 €/kWh). Korrekte Kosten: 984 €. Bei Durchschnittsberechnung (0,285 €/kWh): 1.140 €. Der Mieter zahlt 156 € zu viel – und hat bei Widerspruch Recht.
Die Lösung: Zweitarifzähler installieren lassen oder beim Energieversorger die Tarife nachfragen. Die Investition lohnt sich – auch für die Mieterakzeptanz.
Profi-Tipp: Zählerstände digital erfassen
Bei HT/NT-Zählern müssen Sie zwei Werte pro Ablesung dokumentieren. Handschriftliche Notizen gehen verloren oder sind unleserlich. Bei Streit fehlt Ihnen der Beweis.
Die Lösung: Mit der Zählerstandsverwaltung von vermieter1.de erfassen Sie beide Werte in 10 Sekunden per App – inklusive Foto und Zeitstempel.
Fehler 3: Grundgebühr vergessen oder falsch umlegen
Das Problem: Die Grundgebühr für den Stromanschluss wird oft vergessen oder nach Wohnfläche umgelegt. Bei einer Grundgebühr von 120 € pro Jahr und falscher Verteilung auf drei Wohnungen entgehen Ihnen 40 € pro Wohnung – also 80 € bei zwei vermieteten Einheiten.
Die korrekte Lösung: Die Grundgebühr gehört zu den Fixkosten des Mieters und wird zu 100% diesem zugeordnet – schließlich hat er einen eigenen Zähler. In der Betriebskostenverwaltung von vermieter1.de erfassen Sie die Stromrechnung einmal, und das System ordnet Verbrauch und Grundgebühr automatisch korrekt zu.
Sonderfall: Gemischte Heizsysteme
Was tun, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus sowohl Nachtspeicherheizungen als auch eine zentrale Warmwasserbereitung haben?
Trennung ist Pflicht
- Heizkosten (Nachtspeicher): 100% nach Verbrauch, da eigener Zähler
- Warmwasser (zentral): Nach HeizkostenV mit 50-70% Verbrauchsanteil
Die Heizkostenabrechnung muss beide Systeme getrennt ausweisen. Vermieter1.de unterstützt diese gemischten Szenarien automatisch.
Profi-Tipp: Mietvertrag prüfen
Prüfen Sie, ob im Mietvertrag etwas zu den Heizkosten vereinbart wurde. Steht dort "Heizkosten werden nach der Heizkostenverordnung abgerechnet", kann das bei Nachtspeicherheizungen zu Verwirrung führen.
Die Lösung: Ergänzen Sie den Mietvertrag um einen Klarstellungszusatz: "Die Heizkosten für die Nachtspeicherheizung werden zu 100% nach dem individuellen Stromverbrauch abgerechnet; die Heizkostenverordnung ist nicht anwendbar."
CO2-Kosten bei Nachtspeicherheizungen: keine Aufteilung nach CO2KostAufG
Seit dem 1. Januar 2023 teilen Vermieter und Mieter die CO2-Kosten der Heizung nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Für Nachtspeicherheizungen gilt dieses Gesetz nicht.
Warum Heizstrom nicht unter das Stufenmodell fällt
Das CO2KostAufG gilt nur für Gebäude, in denen Brennstoffe zur Wärmeerzeugung genutzt werden, für die die Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) Standardwerte für Emissionsfaktoren festlegt (§ 2 Abs. 1 CO2KostAufG). Das sind die Brennstoffe des nationalen Emissionshandels nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), etwa Erdgas, Heizöl und Flüssiggas. Strom ist kein solcher Brennstoff.
Die CO2-Kosten der Stromerzeugung entstehen trotzdem, nur an anderer Stelle: Größere Kohle- und Gaskraftwerke unterliegen dem EU-Emissionshandel (EU-ETS 1), die Kosten der Zertifikate fließen in den Strompreis ein. Sie werden mit dem Arbeitspreis bezahlt und nicht gesondert ausgewiesen oder aufgeteilt.
Für Ihre Abrechnung heißt das, gleich ob Sie Ökostrom oder Normalstrom beziehen:
- Sie ermitteln für den Heizstrom keinen CO2-Ausstoß pro m² und keine Stufe.
- Es gibt keinen Vermieteranteil an CO2-Kosten, den Sie von den Heizkosten abziehen müssten.
- Die Kürzung um 3 Prozent nach § 7 Abs. 4 CO2KostAufG, die bei fehlender CO2-Aufteilung droht, betrifft den Heizstrom nicht.
- Umgelegt werden die Stromkosten selbst: Arbeitspreise für HT und NT sowie die Grundgebühr.
Ausnahme im selben Gebäude: Wird dort zusätzlich Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas zur Wärmeerzeugung für Heizung oder für Heizung und Warmwasser genutzt, gilt für diesen Brennstoff das Stufenmodell. Eine erste Einschätzung liefert der kostenlose CO2-Rechner.
CO2 bei Nachtspeicherheizungen in vermieter1.de
Für Brennstoffkonten vom Typ Nachtspeicher berechnet vermieter1.de keine CO2-Kostenaufteilung, weil Strom vom CO2KostAufG ausgenommen ist. Das gilt für Ökostrom- und Normalstromtarife gleichermaßen. Im Brennstoffkonto können Sie den Tarif als zertifizierten Grünstrom kennzeichnen; die Kennzeichnung erscheint in der Einheitenansicht der Heizkostenabrechnung. Sie ist eine reine Information und ändert an der Abrechnung nichts: Auch ohne Grünstrom-Kennzeichnung fallen für Heizstrom keine CO2-Kosten zur Aufteilung an. Hinweise in der Oberfläche wie „Grünstrom: Keine CO2-Kosten“ beziehen sich nur auf diese Kennzeichnung und bedeuten nicht, dass bei Normalstrom eine Aufteilung nötig wäre.
Mieterwechsel bei Nachtspeicherheizung
Bei einem Mieterwechsel ist die Abrechnung einfacher als bei Zentralheizung:
- Zählerstand am Übergabetag ablesen (HT und NT getrennt)
- Im Übergabeprotokoll dokumentieren – von beiden Parteien unterschrieben
- Anteilige Abrechnung erstellen – Verbrauch × Tagespreis
Da keine Grundkosten zu verteilen sind, gibt es keine Streitigkeiten über Flächenanteile.
Wichtig: Erfassen Sie die Zählerstände für beide Mietverhältnisse getrennt. Mit der Mieterverwaltung von vermieter1.de werden Ein- und Auszugsstände automatisch dem richtigen Mieter zugeordnet – keine manuelle Trennung nötig.
Modernisierung: Weg von der Nachtspeicherheizung?
Nachtspeicherheizungen gelten als Auslaufmodell. Die Gründe:
- Hohe Stromkosten trotz NT-Tarif
- Schlechte Steuerbarkeit (Ladezeit ≠ Heizbedarf)
- Träge Regelung
Aber: Solange die Heizungen funktionieren, gibt es keinen Modernisierungszwang. Und für die Abrechnung sind sie denkbar einfach – weil jeder seinen eigenen Verbrauch zahlt.
Bei einer Umstellung auf eine zentrale Heizung ändern sich die Abrechnungsregeln komplett. Dann gilt die HeizkostenV mit der 50-70-Regel.
Checkliste: Nachtspeicherheizung richtig abrechnen
Vor der Abrechnung:
- Zweitarifzähler vorhanden (HT/NT getrennt)?
- Aktuelle Strompreise vom Versorger eingeholt?
- Zählerstände zum Stichtag erfasst?
- Vorjahresstände dokumentiert?
Bei der Abrechnung:
- HT- und NT-Verbrauch getrennt berechnet?
- Jeweilige Tarifpreise korrekt angewandt?
- Grundgebühr zugeordnet?
- 100%-Verbrauchsschlüssel verwendet (nicht 70/30)?
- Keine CO2-Aufteilung für den Heizstrom angesetzt (Strom fällt nicht unter das CO2KostAufG)?
Nach der Abrechnung:
- Abrechnung verständlich für Mieter?
- Belege (Stromrechnung) verfügbar?
- Zählerstände für nächstes Jahr gesichert?
- Bei zusätzlicher Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung im Gebäude: CO2-Aufteilung für diesen Brennstoff erstellt?
Häufige Fragen
Darf ich bei Nachtspeicherheizungen 100% nach Verbrauch abrechnen?
Ja. Die Heizkostenverordnung gilt nur für die Kosten zentraler Heizungs- und Warmwasseranlagen und der Wärmelieferung (§ 1 Abs. 1 HeizkostenV). Nachtspeicheröfen mit eigenem Stromzähler je Wohnung sind keine zentrale Heizungsanlage. Die Vorgabe, 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch zu verteilen, gilt deshalb nicht, und Sie können die Stromkosten vollständig nach dem gemessenen Verbrauch abrechnen.
Was ist der Unterschied zwischen HT und NT bei Nachtspeicherheizungen?
HT (Hochtarif) gilt tagsüber zu höheren Preisen, NT (Niedertarif) nachts zu günstigeren Preisen. Nachtspeicherheizungen laden hauptsächlich nachts im günstigen NT-Tarif auf.
Brauche ich einen Zweitarifzähler für die Nachtspeicherheizung?
Für die korrekte Abrechnung nach HT/NT ist ein Zweitarifzähler erforderlich. Dieser erfasst Hochtarif- und Niedertarifverbrauch getrennt.
Gilt die 50-70-Regel bei Nachtspeicherheizungen?
Nein. Die 50-70-Regel der HeizkostenV (mindestens 50% nach Verbrauch) gilt nur für zentrale Heizungsanlagen. Bei wohnungseigenen Nachtspeicheröfen entfällt diese Vorgabe.
Wie rechne ich Nachtspeicherheizung bei Mieterwechsel ab?
Bei Mieterwechsel lesen Sie den Stromzähler zum Übergabedatum ab und rechnen den Verbrauch anteilig ab. Die Zählerstände dokumentieren Sie im Übergabeprotokoll.
Kann ich Hauptzähler und Zwischenzähler mit HT/NT abrechnen?
Ja. Bei Mehrfamilienhäusern mit Nachtspeicherheizung ist eine Struktur aus Hauptzählern (vom Energieversorger) und Zwischenzählern (pro Wohnung) üblich. Beide Zählertypen können als Dual-Tarif-Zähler (HT/NT) angelegt werden. Die Abrechnung erfolgt über ein Brennstoffkonto pro Hauptzähler.
Was tun, wenn Hauptzähler und Zwischenzähler-Summe nicht übereinstimmen?
Kleine Differenzen (1-3%) durch Leitungsverluste sind normal. Größere Abweichungen deuten auf defekte Zähler oder unerlaubten Stromverbrauch hin. Lassen Sie die Zähler in diesem Fall prüfen.
Muss ich bei Nachtspeicherheizung CO2-Kosten aufteilen?
Nein. Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz gilt nur für Brennstoffe, für die die Emissionsberichterstattungsverordnung Standardwerte für Emissionsfaktoren festlegt (§ 2 Abs. 1 CO2KostAufG), etwa Erdgas und Heizöl. Strom gehört nicht dazu, bei Ökostrom ebenso wenig wie bei Normalstrom. Die CO2-Kosten der Stromerzeugung sind über den EU-Emissionshandel bereits im Strompreis enthalten und werden nicht nach dem Stufenmodell aufgeteilt.
Spart Ökostrom bei Nachtspeicherheizungen CO2-Kosten in der Abrechnung?
Nein. Eine CO2-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG gibt es bei Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Stromtarif nicht. Für den Tarifvergleich zählen die Arbeitspreise für HT und NT sowie die Grundgebühr.
Fazit: Einfacher als gedacht
Die Heizkostenabrechnung bei Nachtspeicherheizungen ist rechtlich unkompliziert:
- 100% Verbrauchsabrechnung ist nicht nur erlaubt, sondern sinnvoll
- Die HeizkostenV greift nicht bei wohnungseigenen Heizungen
- HT/NT-Trennung sorgt für faire Kostenverteilung
- Individuelle Zähler machen die Verteilung transparent
- Keine CO2-Aufteilung: Heizstrom fällt nicht unter das CO2KostAufG
Die größte Fehlerquelle: Die falsche Annahme, dass die 50-70-Regel überall gilt. Bei Nachtspeicherheizungen zahlt jeder Mieter exakt das, was er verbraucht – gerechter geht es nicht.
Tipp zum Schluss: Vergleichen Sie regelmäßig die HT- und NT-Arbeitspreise Ihres Stromtarifs. Bei Nachtspeicherheizungen bestimmt der Strompreis die Heizkosten fast vollständig.
Rechnen Sie Ihre Nachtspeicherheizung noch mit der falschen 70/30-Regel ab?
Jedes Jahr, in dem Sie die falsche Verteilung anwenden, verschenken Sie Geld an Wenigheizer – während die Dauerheizer auf Ihre Kosten leben. Bei drei Wohnungen sind das schnell 60-90 Euro pro Jahr. Über die Nutzungsdauer einer Nachtspeicherheizung summiert sich das auf vierstellige Beträge.
vermieter1.de erkennt automatisch, dass bei Nachtspeicherheizungen die HeizkostenV nicht gilt – und rechnet korrekt mit 100% Verbrauch ab.
- Automatische Erkennung des Heizungstyps – keine falsche 70/30-Verteilung mehr
- HT/NT-Unterstützung für Zweitarifzähler mit getrennter Kostenberechnung
- Keine CO2-Aufteilung für Heizstrom: Bei Nachtspeicher-Brennstoffkonten wendet die Software das CO2KostAufG nicht an, unabhängig vom Tarif; eine Grünstrom-Kennzeichnung ist möglich, wirkt sich aber nicht auf die Abrechnung aus
- Zählerstandserfassung per App mit Foto und rechtssicherem Zeitstempel
Der erste Check ist kostenlos. Jetzt Heizkostenabrechnung prüfen →
Weiterführende Artikel
- Heizkostenabrechnung Vorlage: Kostenloses Excel-Muster 2026 – Kostenlose Vorlage für Heizkostenabrechnungen nach HeizKV
- CO2-Rechner: Kostenaufteilung sofort berechnen – Für Gebäude mit Gas- oder Ölheizung: Wer trägt welchen Anteil?
- Nebenkostenabrechnung: Häufige Fehler und wie Vermieter sie vermeiden – Die 7 teuersten Fehler und wie Sie sie umgehen
- Betriebskostenabrechnung 2026: Alle 17 Positionen + Checkliste – Alle BetrKV-Positionen im Detail
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht.
Gesetzestexte zu diesem Beitrag
Aktuelle Fassung auf gesetze-im-internet.de, einem Angebot des Bundesministeriums der Justiz.
Vermietung an einem Ort verwalten
Behalten Sie Mietverhältnisse, Dokumente, Zahlungen und Abrechnungen übersichtlich zusammen. Eine Wohnung ist dauerhaft kostenlos.
Kostenlos mit 1 Wohnung starten →

